Am 9. Oktober finden die Landtagswahlen in Niedersachsen statt. Wie stehen die Parteien zu Themen rund um Islam und Muslime? IslamiQ liefert die Antworten. Ein Überblick.
Am 9. Oktober 2022 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Mehr als sechs Millionen Menschen sind in Niedersachsen wahlberechtigt.
Auch wenn Themen wie die Energie- und Bildungspolitik sowie die steigende Inflation den Wahlkampf dominieren, beschäftigen Themen rund um den Islam und die Muslime auch die aktuelle Legislaturperiode. Darunter auch die Unterzeichnung eines Staatsvertrages mit islamischen Religionsgemeinschaften. IslamiQ hat Wahlprüfsteine zu den wichtigsten Themen rund um Zugehörigkeit, antimuslimischer Rassismus, Kopftuchverbot, islamische Seelsorge, Gebetsruf und Dialog erstellt.
IslamiQ: Wie würden Sie die aktuelle Situation der muslimischen Gemeinschaft in Niedersachsen beschreiben? Gehört der Islam Ihrer Meinung nach zu Niedersachsen?
Der Islam gehört selbstverständlich zu Niedersachsen. Etwas mehr als 6 % der Niedersächsinnen und Niedersachsen bekennen sich zum muslimischen Glauben und sind Teil einer vielfältigen niedersächsischen Gesellschaft. Es findet ein aktiver Austausch zwischen der Landesregierung und der muslimischen Community und ihren Religionsverbänden statt. Den Weg des aufrichtigen und vertrauensvollen Dialogs auf allen Ebenen, der mir auch als Migrationsbeauftragte besonders wichtig ist, gilt es gemeinsam weiterzugehen und dort, wo es geht, auszubauen.
Das Leben in Niedersachsen ist von seiner offenen und vielfältigen Gesellschaft geprägt. Gerade die verschiedenen Kulturen und Religionen, wie der Islam, bereichern unser Bundesland. In Niedersachsen leben seit vielen Generationen Musliminnen und Muslime. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft.
Der Islam gehört in unseren Augen zu Niedersachsen, aber das sieht leider nicht jeder so. Außerdem besteht an vielen Stellen Handlungsbedarf, um das Selbstverständnis eines modernen Einwanderungslandes und einer pluralistischen, multi‐ethnischen Gesellschaft in Niedersachsen noch stärker auszubilden und zu verankern. Wir wollen deshalb in Regierungsverantwortung nach der Wahl einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Förderung von Integration und Teilhabe vorlegen, das insbesondere die Ziele der Festigung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in Niedersachsen an den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Rechten und Pflichten sowie die Begleitung und Unterstützung der Teilhabe unabhängig von der sozialen Lage, der Herkunft, des Geschlechtes, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung insbesondere bei Bildung, Ausbildung, Arbeit, Politik, Kultur und Sport verfolgt. Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Darüber hinaus wollen wir ein neues Handlungsprogramm Teilhabe auflegen, um für alle Zielgruppen einen besseren Zugang zu Teilhabeangeboten zu schaffen – insbesondere zu Sprachkursen. Wir werden die bestehenden niedersächsischen Teilhabe‐ und Inklusionsprogramme weiter ausbauen und stärken.
Zur Teilhabe gehört auch, sprachlich fit zu sein. Deshalb wollen wir die vom Land finanzierten Sprachkurse für Geflüchtete wieder bedarfsdeckend fördern und insbesondere Frauen die Teilnahme ermöglichen. Dazu gehören der Ausbau von Frauensprachkursen mit Kinderbetreuung, niedrigschwellige Kursangebote und Frauenräume als Austauschmöglichkeit außerhalb der Familie.
Wir wollen auch eine Einbürgerungskampagne starten und uns auf Bundesebene für die Beschleunigung und Erleichterung von Einbürgerungen, die Stärkung des Geburtsortsprinzips sowie für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit einsetzen. Wir werden die landesrechtlichen Möglichkeiten für Einbürgerungen voll ausschöpfen um mehr Einbürgerungen zu ermöglichen. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten, nachdem sie mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt haben. Zu diesem Zweck streben wir eine Änderung der Landesverfassung an.
Die muslimischen Religionsgemeinschaften sind fester und wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Zivilgesellschaft und werden es in Zukunft weiter bleiben. Muslime verstehen sich als Teil der deutschen und niedersächsischen Zivilgesellschaft und sind in dieser engagiert. Sie tragen, prägen und bereichern das gesellschaftliche Leben in den Städten und Dörfern Niedersachsens entscheidend. Selbstverständlich gehören Muslime und der Islam zu Niedersachsen.
Der AfD liegen die Belange, Sorgen und Nöte aller Bürger am Herzen. Die Situation der Muslime in Niedersachsen könnte, trotz mancher Missverständnisse, kaum besser sein. Im Gegensatz zu den meisten Herkunftsländern muslimischer Migranten handelt es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen stabilen und demokratischen Rechtsstaat. Deutsche Muslime können sich glücklich schätzen, Teil unseres Landes zu sein und Deutschlands Erfolgsgeschichte mitgestalten zu können. Der Islam selbst gehört gleichwohl historisch nicht zu Deutschland. Muslimische Migration nach Deutschland ist ein Phänomen der jüngeren und jüngsten Geschichte. Trotzdem sind Muslime, die unsere Werte teilen, selbstverständlich geschätzte Bürger in unserem Land.
IslamiQ: Mehrere Studien attestieren eine zunehmende Islamfeindlichkeit in Deutschland. Wie möchte Ihre Partei dieser Entwicklung konkret entgegenwirken?
Im Laufe der vergangenen Jahre sind die Anfeindungen gegenüber Mitgliedern von Religionsgemeinschaften stärker geworden. Es ist zu gewaltsamen Übergriffen auf Menschen und zu Angriffen auf Moscheen gekommen. Islamfeindliche Ressentiments sind in der Mitte der Gesellschaft verbreitet. Jeder Form der menschenverachtenden Ausgrenzung und Gewalt treten wir als SPD mit der größten Entschiedenheit entgegen. Wir brauchen zukünftig noch mehr gute und nachhaltige Initiativen des friedlichen Zusammenlebens. Auch als Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe werbe ich dafür, dass wir die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Religionsgemeinschaften weiter intensivieren, um noch gezielter präventiv arbeiten können.
Uns als CDU in Niedersachsen ist der gesellschaftliche Zusammenhalt besonders wichtig. Daher werden wir gemeinsam mit den Kommunen einen Aktionsplan „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration“ erarbeiten. Wir wollen mehr Raum für den islamischen Religionsunterricht schaffen und dabei verstärkt auf in Deutschland und insbesondere in Osnabrück ausgebildete Religionspäda-gogen setzen. Unser Ziel ist, eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders zu schaffen. Führt Islamfeindlichkeit zu Straftaten, so werden wir diese mit aller Konsequenz verfolgen und die Straftäter zur Verantwortung ziehen. Unabhängig vom Strafrecht werden wir Islamfeindlichkeit in allen Ausprägungsformen nicht tolerieren und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen.
Wir fördern gezielt eine Kultur der gesellschaftlichen Vielfalt. Dazu schaffen wir ein Landesprogramm für die Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt, in dessen Rahmen beispielsweise Diversity‐Schulungen für alle Akteur*innen im Landesdienst und in Bildungseinrichtungen stattfinden. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und werden für deren konsequente Umsetzung Sorge tragen. Auf Landesebene werden wir nach dem Berliner Vorbild ein Landesantidiskriminierungsgesetz zusammen mit einem Netz aus dezentralen Antidiskriminierungsbeschwerdestellen schaffen. So werden Rechtsschutzlücken zwischen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) geschlossen. Das Erstarken des Rechtsextremismus in den vergangenen 50 Jahren und die verschiedenen gefährlichen Strömungen der Demokratieverachtung, die beispielsweise während der Coronapandemie zum Vorschein kamen, machen deutlich: Eine lebendige Demokratie, die widerstandsfähig ist gegen Rechtsextremismus, Ressentiments und Verschwörungstheorien, bedarf auch kontinuierlicher Aufklärung und (Bildungs‐)Arbeit.
In Regierungsverantwortung wollen wir uns verpflichten, die Ziele des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus auch in Niedersachsen zu verfolgen und die daraus an das Land fließenden Gelder für die Förderung von Initiativen gegen Antirassismus, Rechtsextremismus und Betroffenenunterstützung zu verwenden. Deshalb werden wir den Aktionsplan „Wir sind Niedersachsen. Für Vielfalt gegen Rassismus“, für den bereits im März 2020 auf Initiative des Praxisbeirats des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte ein ressortübergreifendes Konzept vorgelegt wurde, beschließen, finanzieren und umsetzen. Eine weitreichende Förderung von Projekten zum Ausstieg aus rechtsextremistischen und verschwörungsmythischen Szenen wird sichergestellt. Einen Generalverdacht gegen Initiativen, die sich in der Arbeit gegen Rechtsextremismus engagieren, und eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz ohne konkreten Anlass lehnen wir ab.
Wir GRÜNEN werden in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung bereitstellen und ihren Ausbau begleiten. Auch über die Arbeit der Landeszentrale hinaus ist politische Bildung zentraler Bestandteil der Bildungsarbeit. Den anerkannten Trägern nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz wollen wir politische Bildung finanziell besser vergüten und die Demokratiebildung an Schulen durch entsprechende Lehrer*innenfortbildungen und begleitende Projekte fördern. Gleiches gilt auch für die Strukturen im organisierten Sport in Niedersachsen. Wir werden gegen jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rechtsextremismus und Antisemitismus im Sport vorgeben. Sportverbände und ‐vereine, Fanprojekte und Fanbeauftragte unterstützen wir bei ihrem Einsatz für Vielfalt und Toleranz und in der queeren Sportarbeit.
Rechtsextremismus darf innerhalb der Polizei keinen Platz haben. Mit den Projekten Polizeischutz für die Demokratie und den Strategiepat*innen für Demokratie verfügt die Polizei Niedersachsen über ein Netzwerk und Strukturen, die entscheidende Beiträge leisten, um zu verhindern, dass sich Rechtsextremismus in der Niedersächsischen Polizei flächendeckend ausbreiten kann. Polizeiführung und ‐ gewerkschaften zeigen eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit. Gerade deshalb sind die Voraussetzungen in Niedersachsen günstig, mit einem umfassenden Präventionskonzept die demokratische Resilienz der Polizei weiter zu stärken. Die Behandlung der Kolonialgeschichte und Rassismuskritik wie auch Inhalte zur Geschichte der Herkunftsländer von Menschen mit Migrationsgeschichte werden wir fest in den Lehrplänen verankern sowie Lehrbücher und Materialien entsprechend überarbeiten lassen.
Islamfeindlichkeit und somit auch antimuslimischer Rassismus sind leider Realität in Deutschland und Niedersachsen. Wir Freie Demokraten fordern, dass Islamfeindlichkeit genau wie jede andere Form der religiösen Diskriminierung keinen Platz in Deutschland und Niedersachsen haben darf. Konkret bedeutet dies, dass für Islamfeindlichkeit als rassistische Ideologie ein Bewusstsein geschaffen werden muss. Die Muslime in Niedersachsen dürfen und sollen ihre Religion ungestört und frei ausleben können. Wenn Islamfeindlichkeit in strafbaren Handlungen mündet, muss der Rechtsstaat sofort einschreiten. Der Rechtsstaat muss personell und materiell so verstärkt werden, um Straftaten noch besser verfolgen, aufklären und aburteilen zu können.
Der Islam ist eine Weltreligion von großer Strahlkraft. Als AfD stehen wir für die Werte des Grundgesetzes ein und schützen die dort garantierte Religionsfreiheit – das beinhaltet natürlich auch die Religionsfreiheit der Muslime. Programmatisch positionieren wir uns allenfalls gegen Aspekte der islamischen Religionspraxis, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Man denke hier an Scharia-Auslegungen im Sinne von ISIS oder Al-Kaida. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Islamfeindlichkeit. Ganz im Gegenteil. Solche Gruppierung bringen vielmehr selbst den Islam in Misskredit. Wir unterstützen Muslime, die sich von verfassungsfeindlichen Ausprägungen des Islam distanzieren. So bekämpfen wir mit Ihnen gemeinsam die Islamfeindlichkeit im Land.
IslamiQ: Die Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit Muslimen stehen still. Welche Pläne verfolgt Ihre Partei? Wie wollen Sie die Zusammenarbeit mit den Muslimen in Niedersachsen gewährleisten?
Die Verhandlungen sollten weitergeführt werden, sobald die erforderlichen Grundlagen dafür geschaffen sind. Grundvoraussetzung ist, und bleibt, ein vertrauensvoller Dialog und die beidseitige Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Teilhabe von Musliminnen und Muslimen in unserer Gemeinschaft ein. In Dialogarbeit mit den muslimischen Verbänden werden wir prüfen, inwieweit wir die Zusammenarbeit in den kommenden Jahren gestalten und verstärken können. Für uns als CDU in Niedersachsen ist es selbstverständlich, dass wir die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen fortsetzen werden.
Wir wollen den interkulturellen und interreligiösen Dialog mit allen Religionsgemeinschaften im Geist der gegenseitigen Verständigung kontinuierlich weiterentwickeln. Dabei werden wir den Kontakt und Austausch mit allen muslimischen Verbänden suchen, soweit diese fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen und soweit sich diese uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Grundrechten bekennen.
Wir setzen uns im Sinne der Gleichbehandlung für eine vertragliche Grundlage insbesondere mit den islamischen Religionsgemeinschaften ein, um beispielsweise die Ausbildung von Imamen, muslimischen Religionslehrer*innen und Seelsorger*innen an öffentlichen Universitäten zu regeln. Um in den Verhandlungen weiterzukommen, wollen wir den interreligiösen Dialog fördern. Wir werden auch mit anderen Glaubensgemeinschaften kooperieren wie z. B. den Alevitischen und Jesidischen Gemeinden, um unser Land in all seiner religiösen und kulturellen Vielfalt abzubilden.
Wir Freie Demokraten wollen das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln. Es soll einen passenden rechtlichen Status bieten für alle Religionsgemeinschaften, die das Gleichheitsgebot und die Glaubensvielfalt, die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder anerkennen. Im Zuge dessen muss der Verfassungsauftrag der Ablösung der Staatsleistungen vollzogen werden. Tanzverbote und ähnliche Einschränkungen an stillen Feiertagen wollen wir abschaffen. Ebenso müssen kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht überarbeitet werden, soweit sie nicht Stellen betreffen, die eine religiöse Funktion ausüben. Wir wollen liberalen und progressiven Musli-men, die weniger in den muslimischen Verbänden organisiert sind, ein stärkeres Gewicht einräumen. Ziel muss es sein, dass Glaubensgemeinschaften nicht aus dem Ausland gesteuert und finanziert werden, sondern von ihren Mitgliedern in Deutschland. Ein entsprechender Staatsvertrag, der die Zusammenarbeit näher ausgestaltet, müsste im Detail verhandelt werden und muss in jedem Falle inhaltlich den Werten des Grundgesetzes und den deutschen Rechtsregeln genügen. Kooperationen zwischen der niedersächsischen Landesregierung und Religionsverbänden, die von ausländischen Regierungen kontrolliert und gesteuert werden, lehnen wir entschieden ab.
Insbesondere im Bildungswesen setzen wir uns für einen aufgeklärten und in deutscher Sprache vermittelten Unterricht islamischer Religionslehre unter deutscher Schulaufsicht und von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften ein. Das Curriculum soll durch in Deutschland beheimatete islamische Gemein-schaften erarbeitet werden. Ein wichtiger Schritt hierzu ist die Ausbildung von Imamen in Deutschland. Unabhängig vom Abschluss eines Staatsvertrages wollen wir die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Muslimen und der Politik verstärken. Die Zusammenarbeit zwischen Religionsverbänden allgemein und dem Staat ist jedoch auf ein unvermeidba-res Minimum der Zusammenarbeit zu beschränken.
Ein Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinschaften ist ein Projekt, das für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist. Hamburg zeigt, dass es nicht angezeigt ist, solche Kooperationen unbedarft einzugehen. Wir fordern seit Jahren – und die CDU hat sich dem angeschlossen –,dass die Verträge mit dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) ausgesetzt werden. Das IZH hatte nämlich zu israelfeindlichen Al-Quds-Demonstrationen aufgerufen und scheint dem iranischen Regime eng verbunden zu sein. Gegenwärtig steht nicht fest, ob alle islamischen Gemeinschaften vollumfänglich das Grundgesetz achten. Es gibt auch keinen großen Zentralverband, der von der Mehrheit der Muslime als ihr Interessenvertreter anerkannt wird. Dadurch fehlt ein Repräsentant für die muslimischen Belange. Also befürworten wir solche Staatsverträge nicht.
IslamiQ: Die Ausbildung religiösen Personals ist rechtlich gesehen Sache der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Jüdische wie christliche Gemeinschaften haben eigene Seminare für die Ausbildung ihrer Geistlichen. Islamische Religionsgemeinschaften ebenfalls. Parallel dazu wird jedoch die universitäre „Imamausbildung“ gefördert. Sehen Sie bei der universitären Imamausbildung und der staatlichen Finanzierung verfassungsrechtliche Bedenken?
Seit dem vergangenen Jahr werden Imame an der Universität Osnabrück ausgebildet. Das Land Niedersachsen und der Bund finanzieren dieses Projekt zunächst für fünf Jahre. Nach langen Diskussionen ist es gemeinschaftlich gelungen, ein solches Ausbildungsangebot für Imame zu schaffen. Ein wichtiger und richtiger Schritt, der nun dazu führen könnte, dass andere Länder dem Vorbild Niedersachsens folgen.
Wir wollen künftig die Ausbildung von islamischen Religionspädagogen stärken. Dabei setzten wir auf Religionspädagogen, die in Deutschland und insbesondere in Osnabrück ausgebildet wurden. Hierbei sehen wir keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die Zusammenarbeit mit der regierungsnahen türkischen Religionsbehörde Ditib wollen wir aufgrund politischer Einflussnahmen zunächst auf ein Minimum reduzieren und mittelfristig beenden.
Nein, wir haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Wie bereits oben dargestellt, setzen wir uns für eine vertragliche Grundlage mit den islamischen Religionsgemeinschaften ein, um die Ausbildung von Imamen und muslimischen Religionslehrer*innen an öffentlichen Universitäten zu regeln.
Nein, wir sehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Wir möchten fördern, dass in unserem Land ein Islam niedersächsischer, deutscher und europäischer Prägung Wurzeln schlägt, aus dem neue muslimische Vorbilder erwachsen. Die Grundlage dafür ist eine Imamausbildung in Deutschland, die frei von ausländi-scher Finanzierung und Beeinflussung sein muss. Große Hoffnungen weckt dabei das Imamseminar des Islamkollegs der Universität Osnabrück, das sich zu einem Best-Practice-Beispiel für eine moderne Imamausbildung entwickeln kann. Sollte dieses Projekt ein Erfolg werden, müssen Bund und Länder kurz-fristig den Ausbau der Kapazitäten forcieren. Solche erfolgreichen niedersäch-sischen Projekte müssen fortgeführt und erweitert werden. Niedersachsen sollte hierbei zum Vorbild für alle anderen deutschen Länder werden.
Es muss immer zunächst geklärt werden, inwiefern die betreffende Religionsgemeinschaft dazu in der Lage ist, ihr religiöses Personal selbst auszubilden. Nach Schätzungen des Zentralrats der Muslime gibt es in Deutschland etwa 1250 hauptamtliche und rund 1000 ehrenamtliche Imame, wovon etwa 90 Prozent aus der Türkei stammen sollen. Die der türkischen Religionsbehörde unterstelle DITIB trägt mit den von ihr ausgebildeten Imamen die Interessen des türkischen Staates nach Deutschland oder weckt zumindest einen kaum zu zerstreuenden Eindruck, dies sei der Fall. Die AfD sieht alleine hier schon verfassungsrechtliche Bedenken. Insgesamt bedarf nicht nur die Imam-Ausbildung, sondern auch die Tätigkeit der in Deutschland predigenden Imame einer umfassenden, auch verfassungsrechtlichen Prüfung. Fest steht, dass jegliche finanzielle und inhaltliche Einflussnahme aus dem Ausland ausgeschlossen sein muss. ARD-Tagesschau-Moderator Constantin Schreiber hat mit seinem Werk „Inside Islam – Was in Deutschlands Moscheen gepredigt wird“ wertvolle Denkanstöße geboten.
IslamiQ: Den Muslimen in Niedersachsen fehlt es weiterhin an einer etablierten islamischen Anstaltsseelsorge und Wohlfahrtspflege. Inwieweit wird Ihre Partei die Etablierung einer islamischen Wohlfahrtspflege unterstützen?
Die muslimische Seelsorge in Gefängnissen befindet sich im Vergleich zu der christlichen Seelsorge noch im Aufbau. In einem bundesweit einzigartigen Pilotprojekt haben das Niedersächsische Justizministerium und die Universität Osnabrück muslimische Gefangenenseelsorgerinnen und -seelsorger ausgebildet. Damit wurde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung der islamischen Gefängnisseelsorge gegangen, der sich hoffentlich auch in Zukunft fortsetzt.
Wir werden prüfen, inwieweit wir die Etablierung einer islamischen Wohlfahrtspflege unterstützen können.
Der Antwort der niedersächsischen Landesregierung vom 10. Januar 2022 auf eine Anfrage zur muslimischen Gefangenenseelsorge ist Folgendes zu entnehmen: „Zurzeit bieten in zwölf Justizvollzugseinrichtungen eine Seelsorgerin und neun Seelsorger in der Regel im Umfang von zehn Stunden pro Woche seelsorgerliche Betreuung an. Ergänzend sind in neun Justizvollzugsanstalten neun ehrenamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig. Laut Auskunft der Justizvollzugseinrichtungen Meppen und Bremervörde wurde in diesen Anstalten seitens der Inhaftierten bislang kein Bedarf an muslimischer Seelsorge geäußert. Alle anderen Anstalten sind mit muslimischen Seelsorgern bzw. einer Seelsorgerin ausgestattet. […] Der nachgefragte seelsorgerische Bedarf kann mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen gedeckt werden. […] Aktuell hat die zuständige Fachabteilung des Justizministeriums mit den Landesverbänden Schura Niedersachsen und MiN eine Novellierung der Vereinbarung über die muslimische Gefängnisseelsorge aus 2012 ausgearbeitet, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist. Ziel ist eine weitere Verbesserung der Standards, insbesondere in den Bereichen Auswahl, Zulassung, Qualifizierung, Fortbildung und Fachaufsicht. […] Die Zusammenarbeit in der muslimischen Gefängnisseelsorge erfolgt mit dem Landesverband Schura Niedersachsen und dem Landesverband MiN. Weiter bestehen gute Kontakte zu dem IIT.“
Somit ist Niedersachsen zurzeit nicht schlecht aufgestellt, was die Gefangenenseelsorge angeht. Weitere Verbesserungen würden wir uns von einem Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften versprechen. Im Bereich der islamischen Wohlfahrtspflege sehen wir dagegen großen Nachholbedarf. Insbesondere im Bereich der kultursensiblen Pflege bestehen große Lücken. Interkulturelle Schulungen und islamisches Personal werden dringend benötigt. Die Gewinnung neuen Fachpersonals und die Erhaltung des vorhandenen Fachpersonals ist eine der großen Zukunftsaufgaben, zu der Niedersachsen seinen Beitrag leisten muss. Neben Initiativen zur Rückgewinnung ausgeschiedener Pflegefachkräfte und einer erleichterten Integration von Fachkräften aus dem Ausland, wollen wir Arbeitszeitmodelle ermöglichen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen.
Religiöse Wohlfahrtsverbände stützen die Funktionsfähigkeit des deutschen Sozialstaates. In ihrer Mehrheit sind diese Verbände christlichen Ursprungs und kirchlich organisiert. Viele Muslime in Deutschland und Niedersachsen haben den Wunsch nach einer muslimischen Wohlfahrtspflege. Dieses Anliegen ist auch besonders in der Altenpflege nachvollziehbar, denn viele Men-schen aus der „Gastarbeitergeneration“ werden zunehmend pflegebedürftig. Insbesondere in den großen niedersächsischen Städten wie Hannover, Osnab-rück oder Salzgitter gibt es Bedarfe, aber auch junge Personen, die sich gerne in einer muslimischen Wohlfahrtspflege engagieren möchten. Somit kann den Menschen, die sich für einen Lebensabend in Deutschland entscheiden, spür-bar und bedeutend geholfen werden. Wir unterstützen eine heterogene Wohlfahrtsverbandslandschaft in Niedersachsen, um allen Menschen ein passendes Angebot zu machen.
Als Freie Demokraten möchten wir den Staat und die Religionsgemeinschaften möglichst trennen. Daher möchten wir eine nach Möglichkeit eigenständige Finanzierung. In Achtung vor dem Individuum darf einem Allvertretungsan-spruch einzelner Organisationen, die tatsächlich nur einen Teil der Muslime vertreten, nicht nachgegeben werden.
Es ist eine traurige Tatsache, dass Muslime in Niedersachsens Justizvollzugsanstalten überrepräsentiert sind. Es ist wichtig, dass sie Zugang zu Seelsorge haben. Noch wichtiger ist jedoch, dass die Seelsorge nicht zu einer religiösen und/oder kriminellen Radikalisierung führt und damit mehr schadet als nützt. Die AfD wird diese Frage in Zukunft noch stärker programmatisch diskutieren. In der Wohlfahrtspflege vertreten wir einen ganzheitlichen Ansatz. Im Vordergrund steht dabei das Wohl der Gesamtbevölkerung. Wichtig ist auch hier, dass Verbände der Wohlfahrtspflege die Werte des Grundgesetzes achten. Sofern dies der Fall ist, muss das weitere Vorgehen unter Einbeziehung aller Interessengruppen diskutiert werden. Hier befindet sich die Diskussion noch in einem sehr frühen Stadium.
IslamiQ: In Köln dürfen Muezzine künftig zum Freitagsgebet rufen. Die Stadt kündigte letztes Jahr ein zunächst befristetes Modellprojekt an. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben? Wäre ein solches Vorhaben in Niedersachsen denkbar?
Wir können gespannt sein auf die Ergebnisse des Modellprojektes aus Köln. Gleichwohl handelt es sich hierbei generell um Entscheidungen auf Ebene der Gemeinden und Kommunen.
Die Religions- und Glaubensfreiheit wird durch unser Grundgesetz garantiert und geschützt. Hierzu zählt auch, dass Religionsgemeinschaften für ihre Weltanschauung in der Öffentlichkeit werben dürfen. Wir werden prüfen, ob ein derartiges Modellprojekt auch für Niedersachsen eine Möglichkeit wäre, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis für verschiedene Religionen in unserem Land zu fördern. Hierbei ist es unserer Ansicht nach wichtig, die Bevölkerung vor Ort aufzuklären und am Modellprojekt aktiv zu beteiligen.
Wie bereits oben dargestellt, ist das ein Punkt, den man im Rahmen der Verhandlungen über einen Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften besprechen könnte.
Das Modellprojekt aus Köln ist Ausprägung und Ausdruck der freien Religions-ausübung in Deutschland. Ein solches Vorhaben ist somit für uns auch in Nie-dersachsen denkbar.
Der Ruf zum Freitagsgebiet ruft bei vielen Menschen bedauerlicherweise Assoziationen zu theokratisch-totalitären islamischen Staaten hervor. Diese Gefühle können und dürfen wir nicht ignorieren. Muezzinrufe könnten außerdem zu vermeidbaren Retraumatisierungen bei Menschen führen, die aus solchen Ländern zu uns nach Deutschland geflohen sind. Entsprechende Modellprojekte oder deren Fortführung können wir deshalb nicht befürworten.
IslamiQ: Beschäftigte der Justiz in Niedersachsen dürfen in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungstücke – etwa Kreuz, Kopftuch, Kippa – tragen. Derzeit gibt es viele muslimische Frauen, die Jura studieren oder eine Ausbildung in dem Bereich absolvieren. Für sie stellt das neue Gesetz ein Berufsverbot dar. Was raten Sie diesen Frauen?
Es in Niedersachsen derzeit so, dass sichtbare religiöse oder weltanschauliche Symbole nicht von Beschäftigten der Justiz zur Wahrung der Neutralität getragen werden dürfen. Das Vertrauen in die neutrale Amtsführung ist wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Deshalb gilt es aus meiner Sicht, den Anschein zu vermeiden, die Art und Weise einer Entscheidung könne durch die eine religiöse Orientierung beeinflusst worden sein.
Wir als CDU in Niedersachsen sind davon überzeugt, dass Neutralität in der Justiz von besonderer Bedeutung ist und ein Eckpfeiler in unserem Rechtsstaat darstellt. Daher teilen wir die Auffassung, dass bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben religiös geprägte Symbole oder Kleidungsstücke nicht sichtbar sein sollten.
Das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“, das der Bundestag am 22.04.2021 beschlossen hat, dient als Rechtsgrundlage, um das äußerliche Erscheinungsbild von Beamt*innen (insbesondere bei Nutzung oder Tätowierungen von extremistischen Symbolen) durch Verbote zu reglementieren. Es enthält entsprechende Ergänzungen des Bundesbeamtengesetzes (BBG) und des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2017 festgestellt, dass es dafür eine gesetzliche Regelung braucht. Bündnis 90/Die Grünen haben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zugestimmt. Wir haben uns stattdessen enthalten und deutliche Kritik an Teilen des Gesetzentwurfs geübt. Wir haben uns für die Enthaltung entschieden, da auch wir den Handlungsbedarf anerkennen, bisherige Gesetze (u.a. Beamtenstatusgesetz, Bundesbeamtengesetz) zu erweitern, um verfassungsfeindliche und extremistische Tätowierungen bei Beamt*innen zu verhindern. Gleichzeitig bietet das Gesetz nicht die notwendige Klarheit und geht über die Reglementierung von Tätowierungen deutlich hinaus.
Klar ist aus unserer Sicht: Ein Kopftuch‐ oder Kippaverbot durch die Hintertür lehnen wir entschieden ab. Es ist extrem fragwürdig, religiöse Bekleidung mit verfassungsfeindlichen Symbolen zu koppeln. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts formuliert ganz klar, dass das Tragen eines Kopftuchs oder einer Kippa allein nicht ausreicht, um darin eine Distanzierung von den Werten der Verfassung festzustellen. Ein Verbot religiöser Bekleidung wäre eine Einschränkung der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit. Das Schutzbedürfnis religiöser Bekleidung ist größer einzuschätzen als ein Tattoo. Das Gesetz bildet einen Rechtsrahmen für die Bundesländer, aber macht ihnen keine Vorgaben.
In Niedersachsen hat Justizministerin Havliza (CDU) 2019 einen Gesetzentwurf zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal vorgelegt. Wir haben dazu gesagt, es gäbe deutlich wichtigere Probleme im Justizbereich als dieses. Die Ministerin nehme sich eines vermeintlichen Konflikts an, der in der Vergangenheit im Alltag kaum aufgetreten ist. Und sie messe mit zweierlei Maß: Jüdische und muslimische Kopfbedeckungen sollen nach dem Willen der CDU‐Ministerin gänzlich aus Gerichtssälen verbannt werden, während das christliche Kreuz nur auf Rüge hin von der Wand genommen werden soll. Da liege die Vermutung nahe, dass Ministerin Havliza sich vor ihrer konservativen Parteibasis profilieren will. Anstatt gegen muslimische und jüdische Symbole zu Felde zu ziehen, hätte die Justizministerin auf angemessene, ausgewogene Lösungen im Einzelfall, falls Probleme real auftreten, setzen sollen.
Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Staates insbesondere in seiner Funktion als „Schiedsrichter“ in Form der Justiz ist nicht nur von verfassungs-rechtlicher Relevanz an sich, sondern vielmehr Grundlage und Voraussetzung des friedlichen Zusammenlebens der vielen Kulturen und Religionen in Deutschland und Niedersachsen.
In einer Abwägung zwischen der Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit mit der Neutralität des Staates stellt das Verbot religiös geprägter Symbole und Kleidungsstücke kein Berufsverbot dar. Beides ist parallel zueinander mög-lich. Wir nehmen die muslimischen Jurastudierenden als selbstbewusste und zum Teil gläubige Frauen wahr, die seit Jahren vermehrt großartige Karrieren in der niedersächsischen Justiz vollbringen. Diese Erfolge möchten wir weiter-hin fördern.
Hier müssen die Interessen aller Betroffenen Berücksichtigung finden. Gerade dort, wo hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, darf nicht der Eindruck entstehen, hier stünde islamisches Recht über weltlichem Recht. Wie kann eine vor ihrem gewalttätigen Mann geflohene Ex-Muslimin in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsstreit sich der weltanschaulich-religiösen Neutralität einer Richterin mit Hidschab sicher sein, wenn diese doch durch ihre konfrontativ zur Schau gestellte Religionszugehörigkeit kundtut, wo ihre Loyalitäten liegen. Wir stehen dazu: Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst dürfen nicht das Sonderrecht erhalten, als Repräsentanten des Staates die staatliche Neutralität in Bezug auf Weltanschauung und Religiosität durch das Tragen des Kopftuches in Zweifel zu ziehen.