Rund 3.000 Menschen sind am Freitag zum ersten öffentlichen Gebetsruf an der DITIB-Zentralmoschee in Köln gekommen. Die Stimmung war andächtig und freudig.
An der DITIB-Zentralmoschee in Köln hat am Freitag erstmals ein Muezzin über zwei Lautsprecher zum Gebet gerufen. Der Ruf dauerte weniger als fünf Minuten und war nur in unmittelbarer Nähe der Moschee zu hören. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite hörte man schon nichts mehr. Grund dafür waren die Auflagen der Stadt Köln. Der Gebetsruf dürfe bei den Anwohnern nur in Gesprächslautstärke ankommen.
Ermöglicht hatte den Ruf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Die parteilose Politikerin ist der Ansicht, dass der Ruf den Muslimen aufgrund der im Grundgesetz verbrieften Freiheit der Religionsausübung nicht verweigert werden kann. Aus diesem Grund startete Köln ein Modellprojekt, wonach der Gebetsruf unter Auflagen einmal pro Woche für maximal fünf Minuten ertönen darf.
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Abdurrahman Atasoy, stellvertretender Vorsitzender im DITIB-Bundesverband, sagte, man sei „sehr glücklich“ über den mit der Stadt Köln geschlossenen Vertrag. „Der öffentliche Gebetsruf ist ein Zeichen für die Beheimatung der Muslime“. Aus „unsichtbaren und usseligen Hinterhofmoscheen“ hätten sie es nun in die Mitte der Gesellschaft geschafft. „Dass Muslime mit ihren repräsentativen Moscheen als sichtbarer und mit ihrem Gebetsruf als hörbarer Teil endlich gesellschaftlich angekommen und angenommen sind, ist die Kernbotschaft dieses langen Prozesses.“
In Deutschland gibt es mehrere Moscheen an denen der Muezzin offiziell ruft. Köln sei also kein Pionier, doch der Gebetsruf in der Zentralmoschee habe jedoch einen hohen Symbolwert, erklärt Zekeriya Altuğ, Leiter für Außenbeziehungen der DITIB. Dass der Gebetsruf in der Moschee praktiziert wurde, war für ihn immer ein Wermutstropfen gewesen. „Der fällt jetzt ein bisschen weg“, so Altuğ. (dpa, KNA, iQ)