Eine junge muslimische Schülerin bewirbt sich für ein Pflichtpraktikum im Evangelischen Krankenhaus Herne. Beim Bewerbungsgespräch bekommt sie eine Absage. Grund: Ihr Kopftuch.
Eigentlich wollte die 14-jährige Schülerin ihr Pflichtpraktikum im Evangelischem Krankenhaus Herne absolvieren. Doch das Krankenhaus schickt die muslimische Schülerin nach dem Bewerbungsgespräch nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Ihre Familie hat nun juristische Schritte eingeleitet.
„Ich hatte mich im Krankenhaus vorab von den Mitarbeitern beraten lassen und sie haben auch gesehen, dass ich ein Kopftuch trage. Daraufhin hatten sie mich herzlich für ein Bewerbungsgespräch eingeladen“, so die junge Schülerin gegenüber IslamiQ. Doch als sie im Krankenhaus für das Bewerbungsgespräch erschien, habe man ihr sofort mitgeteilt, dass sie mit dem Kopftuch kein Praktikum absolvieren könne und sie gefragt, ob sie bereit wäre, das Kopftuch abzulegen. „Die erste Frage, die ich gestellt bekommen habe, während des Bewerbungsgesprächs war, ob ich ‚wirklich‘ vorhabe, mit meinem Kopftuch dort mein Praktikum zur machen“, erzählt die junge Schülerin. Über die Frage sei sie zutiefst geschockt gewesen und antwortet, dass sie das Kopftuch nicht ablege.
„Ich war in dem Moment sprachlos und wusste nicht, was ich nach dieser rassistischen Aussage sagen soll. Ich bin noch 14 Jahre alt. Ich bin mit Tränen in den Augen nach Hause zurückgekehrt“, so die junge Schülerin.
Gegenüber IslamiQ äußerte sich das Krankenhaus zu dem Vorfall. In den unter kirchlicher Trägerschaft befindlichen Krankenhäuser der Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne | Castrop-Rauxel gGmbH sei das Tragen eines Kopftuchs im Dienst und während eines Praktikums nicht gestattet. Grund sei die Pflicht der Neutralität und der Loyalität zu der Einrichtung, die sich nach außen bewusst als christliches Haus definiert. So sei die Rechtslage und dies sei auch die Haltung, die der Ev. Kirchenkreis Herne/Castrop-Rauxel als Träger des EvK vertritt.
„Die Entscheidung muslimischer Frauen für das Tragen eines Kopftuchs wird von uns nicht bewertet, sondern mit Respekt betrachtet. Aber da das Kopftuch aus Sicht des christlichen Trägers als bewusstes Statement gilt, ist das Tragen eines Kopftuchs nicht mit der in unseren Häusern geforderten Pflicht der Neutralität und Loyalität vereinbar“, so der Pfarrer Frank Obenlüneschloß in der Stellungnahme.
Auch die Katholische Krankenhaus-Gruppe in Herne sorgte Anfang des Jahres für Schlagzeilen. Die Klinik lehnte mehrmals die Beschäftigung von Musliminnen mit einem Kopftuch ab. Nach Diskriminierungsvorwürfen und harscher Kritik der Studierenden der Ruhr-Universität Bochum (RUB) präsentierte die katholische Klinik-Gruppe einen Kompromissvorschlag. „Frauen, die aufgrund ihres muslimischen Glaubens während der Arbeit auch Haare und Ohren bedecken möchten, können dies zukünftig in der St. Elisabeth Gruppe“, hieß es dort. Diese „besondere Kopfbedeckung“ werde „Teil der Dienstkleidung“, erklärte Klinik-Geschäftsführer Theo Freitag.
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