Parteien und muslimische Vertreter wollen verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Millionen aus dem Bundeshaushalt bekommt. Ein Problem: Die Förderung ist nirgendwo so richtig geregelt.
Die AfD pocht vor dem Bundesverfassungsgericht auf staatliche Fördergelder in Millionenhöhe für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Diese werde seit Jahren in einem parlamentarisch-demokratisch sehr misslichen Prozess benachteiligt, sagte der stellvertretende Bundessprecher Peter Boehringer am Dienstag in Karlsruhe unmittelbar vor Verhandlungsauftakt. „Und damit wird indirekt natürlich auch die sie tragende Partei benachteiligt.“
Bisher bekommen nur die anderen sechs parteinahen Stiftungen sogenannte Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums – in diesem Jahr insgesamt 148 Millionen Euro. Hinzu kommen noch beträchtliche Mittel aus den Etats anderer Ministerien für bestimmte Aufgaben, etwa die Auslandsarbeit.
Die Bedingungen der Förderung sind nicht gesetzlich geregelt. Nach einem Karlsruher Urteil von 1986 muss aber sichergestellt sein, dass „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
Das Kriterium der Dauerhaftigkeit wird in der Praxis daran festgemacht, dass eine Partei zweimal in Folge im Bundestag vertreten ist. Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die Erasmus-Stiftung bekommt aber nach wie vor kein Geld. Im Haushaltsgesetz für 2022 steht ein neuer Passus, wonach keine Globalzuschüsse gewährt werden dürfen, „wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen“.
Ob sich der Zweite Senat in seinem Urteil zu diesem Vermerk und der aktuellen Situation äußern wird, ließ die Vorsitzende Doris König offen. Die AfD hatte das Verfahren schon 2019 angestrengt und ihre Anträge später mehrfach auf neue Haushaltsjahre erweitert – zuletzt im Oktober. Die Vertreterin des Deutschen Bundestags, Sophie Schönberger, sagte, durch den Wiedereinzug der AfD in den Bundestag und den neuen Haushaltsvermerk habe sich die Sachlage grundlegend geändert, und man habe so kurzfristig keine Chance mehr gehabt, sich dem Gericht gegenüber zu den jüngsten Anträgen zu äußern. In der Verhandlung wurde der Punkt daher weitgehend ausgespart.
AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau sagte, der Vermerk sei „evident verfassungswidrig“ und spiele für die Ansprüche der Stiftung ohnehin keine Rolle. Diese würden immer unabweislicher. „Wenn wir uns in einem Jahr wiedersehen wollen, können wir das gerne machen.“
Die DES-Vorsitzende Erika Steinbach sagte, durch die Verweigerung der Mittel werde ihre Stiftung an „konservativer Bildungsarbeit“ gehindert. Derzeit seien maximal 50 Veranstaltungen im Jahr möglich, es könnten keine Stipendien vergeben und kein Parteiarchiv aufgebaut werden. Das schädige natürlich auch die AfD. Dabei vermittle die Stiftung „garantiert auf gar keinen Fall“ verfassungsfeindliches, antisemitisches und menschenverachtendes Gedankengut oder Rassismus. Die langjährige CDU-Politikerin und frühere Präsidentin des Bundes der Vertriebenen ist inzwischen in die AfD eingetreten.
Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) Ali Mete kritisiert den Zuschuss für die Stiftung. Es wäre „eine Zumutung für Millionen muslimische Steuerzahler, so Ali Mete in einer Pressemitteilung. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Ausschluss dieser Stiftung von staatlichen Geldern per Gesetz sicherzustellen. Die Islamische Gemeinschaft fordere die Bundesregierung auf, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass den Ausschluss rassistischer Stiftungen von öffentlichen Mitteln sicherstellt. „Es darf nicht sein, dass Millionen Musliminnen und Muslime in Deutschland, die hart arbeiten, mit ihren Steuergeldern eine Stiftung finanzieren, die offen und unverblümt Islamfeindlichkeit schürt, Hass und Hetze gegen sie verbreitet“, erklärt Mete abschließend. (dpa, iQ)