Am 19. Februar 2020 wurden in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Ein Untersuchungsausschuss soll für Aufklärung sorgen. Doch die geschwärzten Akten behindere die Arbeit.
Der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den rassistisch motivierten Morden in Hanau kritisiert bei der Aufklärungsarbeit die Schwärzung von Aktenteilen durch den Generalbundesanwalt. Er habe wiederholt Kontakt zu der Bundesanwaltschaft aufgenommen, um eine einvernehmliche Lösung wegen der Schwärzung zu suchen, erklärte der SPD-Abgeordnete Marius Weiß (SPD) am Dienstag in Wiesbaden. Denn die Übersendung von unberechtigt vorgenommenen Schwärzungen sei einer Versagung der Herausgabe von Akten gleichzustellen.
„Dies beschränkt den Ausschuss in der Erfüllung des ihm vom Parlament gestellten Untersuchungsauftrags“, mahnte der Ausschussvorsitzende. Nachdem der Generalbundesanwalt die Rücknahme der Schwärzungen von Aktenteilen nach einer ihm durch den Ausschuss gesetzten Frist abgelehnt habe, sei nun beschlossen worden, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt in Anspruch zu nehmen.
„Ziel unseres Antrags vor dem Bundesverwaltungsgericht ist es, dass der Generalbundesanwalt seine Akten dem Untersuchungsausschuss ungeschwärzt übermittelt“, erklärte Weiß. Dieses Verfahren diene lediglich der Klärung einer Rechtsfrage und habe keinen Einfluss auf den zeitlichen Ablauf der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Diese werde planmäßig fortgesetzt.
Bei der Tat hatte ein 43-jähriger Rassist am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. Das Gremium hatte sich Mitte 2021 konstituiert und Anfang Dezember zum ersten Mal öffentlich im hessischen Landtag in Wiesbaden getagt. (dpa, iQ)