Oberlandesgericht Düsseldorf

Prozess gegen rechtsextremistischen Essener Schüler

Nach dem vereitelten Terroranschlag auf ein Gymnasium in Essen soll in der kommenden Woche der Prozess gegen einen rechtsradikalen Schüler starten.

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2022
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Berlin Verhandlung ©
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Schüler Verhandlung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach dem vereitelten Terroranschlag auf ein Gymnasium in Essen soll in der kommenden Woche der Prozess gegen einen rechtsradikalen Schüler starten. Das hat eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Montag mitgeteilt. Demnach beginnt der Prozess am 9. Dezember, zehn Verhandlungstage seien geplant.

Schüler war zur Tatzeit minderjährig

Da der angeklagte Schüler zur Tatzeit minderjährig war, ist mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen. Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai dieses Jahres am Essener Don-Bosco-Gymnasium ein Blutbad anrichten wollte. Einen Tag vorher war er nach dem Hinweis eines Mitschülers im Elternhaus festgenommen worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der „besonderen Bedeutung“ des Falls übernommen. Es hätten „Lehrer sowie eine größere Anzahl von Schülern getötet werden“ sollen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 17-Jährigen die Vorbereitung eines Terroranschlags, Terrorismusfinanzierung und Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor.

„Gefestigte rassistische Gesinnung und massive Gewaltbereitschaft“

In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom August heißt es: „Die gefestigte rassistische Gesinnung des Beschuldigten, seine massive Gewaltbereitschaft und der von ihm über mehrere Jahre für die Tat betriebene Aufwand sprechen in hohem Maße für seine schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld.“

Polizisten hatten bei dem Deutschen unter anderem Armbrüste, Messer, Macheten, Luftdruckpistolen und Materialien für Rohrbomben gefunden – „alles, was für den Bau einer Sprengvorrichtung (…) wesentlich ist“. Die Einzelheiten des geplanten „Massakers“ habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem „Manifest“ ausgearbeitet.

Mordfantasien, Terror, Hass

Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet. Im Gefängnis habe er gegenüber Bediensteten „offen von seinem Anschlagsplan, seinen Mordfantasien, seinem Ausländerhass“ und seiner Bewunderung für frühere rechtsextremistische Attentäter gesprochen und „hiervon bisher keinen Abstand genommen“. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Die Entfernung zwischen Essen und Münster beträgt nur 70 km Luftlinie. Vom rechtsradikalen Schüler in Essen ist es also nicht weit zu einem anderen jungen Radikalen in Münster, der ebenfalls auf seinen Prozess wartet. Und auch diese Anklage, auf welche man den Fokus richten sollte, hat es in sich. Beim Landgericht Münster hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 20-jährigen Tschetschenen nach einem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day (CSD) in Münster erhoben. Das bundesweite Entsetzen nach dem Tod des 25-jährigen Transmannes Malte C., der am 27. August von seinem mutmaßlich homophoben Angreifer brutal auf das Pflaster geprügelt wurde, war groß. Der Angeklagte stammt aus der streng nach den Regeln der Scharia lebenden Kaukasusrepublik und gilt als Migrant. Insofern kann man in diesem Fall durchaus von massiver importierter und tödlicher Gewalt sprechen. Zum Vorwurf hat sich der 20-jährige Angeklagte bislang nicht geäußert. Er soll zunächst zwei Frauen unter anderem queer-feindlich beschimpft und bedroht haben. Zusätzlich soll er ihnen heftige Schläge angedroht und Morddrohungen gegen ihre Familien ausgesprochen haben. Wenn diese Bluttat am Ende als Bluttat eines eingereisten Totschlägers aus Tschetschenien durch das Gericht rechtswirksam geahndet wird, sollte man nicht den Fehler begehen, sie als normale "Kriminalität" oder Einzelfall zu verdrängen. Das wäre viel zu einfach und schlichtweg falsch.
29.11.22
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