Kommentare im Internet sind oft aggressiv oder voller Hass. Gedroht wird Muslimen, Juden, oder anderen Menschen mit Gewalt oder dem Tod. Die Verfasser fühlen sich im Netz sicher. Ein Irrtum.
Ein Mann twitterte islamfeindliche Kommentare, ein anderer postete im Internet Bilder einer Hakenkreuzfahne und ein dritter antisemitische Beleidigungen: Diese Beispiele von Hassbotschaften veröffentlichte die Berliner Polizei anlässlich von zahlreichen Durchsuchungen am Mittwoch bei Twitter.
Viele Verfasser derartiger Kommentare gehen möglicherweise davon aus, dass ihnen in den anonymen Weiten des Internets nicht viel passieren könne. Das kann sich als Irrtum herausstellen, wenn die Polizei sich über Internetanbieter die sogenannten IP-Adressen und die Personalien der Täter besorgt. Dann steht eines Morgens die Kripo mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür und nimmt Handy und Computer mit, um Beweise für eine Anklage zu haben.
Am Mittwoch ging die Polizei im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gezielt gegen Verfasser solcher Hassbotschaften vor. In 14 Bundesländern wurden seit 6.00 Uhr in 91 Fällen Wohnungen durchsucht und Verdächtige befragt, wie das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilte. Beschlagnahmt wurden Computer und Handys.
In Berlin wurden neun Wohnungen durchsucht: in Spandau, Moabit, Gesundbrunnen, Prenzlauer Berg, Mariendorf, Köpenick und Hellersdorf. Mehr als 60 Polizisten waren im Einsatz. Beteiligt waren an einigen Durchsuchungen auch Spezialeinsatzkommandos (SEK). Zuständig war der Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA), der politische Extremisten und politisch motivierte Kriminalität verfolgt.
„Hatespeech ist keine freie Meinungsäußerung. Beleidigung, Volksverhetzung & rassistische Kommentare sind strafbar und werden verfolgt“, teilte die Polizei mit. „Teams von bis zu 6 Einsatzkräften überreichen die Durchsuchungsbeschlüsse, erläutern die Maßnahmen und belehren die Beschuldigten“, hieß es weiter. „Die Beweismittel können freiwillig herausgegeben werden, andernfalls wird durchsucht. Unsere Kolleg. machen außerdem das Angebot einer Vernehmung.“
Mit mehreren Beispielen veranschaulichte die Polizei die verbotenen und dennoch weit verbreiteten Internetaktivitäten. Ein 72-jähriger Mann hetzte mit einem Gewaltaufruf gegen Muslime und den Islam. Ein 59-jähriger Mann nannte Juden „Satanisten“. Die Polizei schrieb: „Er ist im rechtmäßigen Besitz einer Waffe. Hinweis an die Waffenbehörde erfolgt.“ Ein weiterer Mann wollte Hitlers Buch „Mein Kampf“ verkaufen und rassistische Bücher kaufen. „Nationalsozialistische Literatur & ein Elektroschocker wurden bei ihm sichergestellt.“ In der Wohnung eines Mannes, der auf Facebook Fotos vom Hitlergruß veröffentlichte, beschlagnahmte die Polizei Baseballschläger, Sicheln, Dolche und Säbel.
Das BKA betonte, Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Internet seien Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. „Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten.“ Betroffene und Zeugen sollten Hasspostings der Polizei und den Betreibern der Internetportale melden.
Laut dem BKA gingen die offiziell registrierten Fälle dieser Hasspostings zwar leicht auf 2411 zurück (2020: 2607 Fälle). Das sei aber kein Grund zur Entwarnung, weil sehr viele Kommentare nicht angezeigt oder in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert würden. „Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.“ (dpa, iQ)