Das Kopftuchverbot für Richterinnen in NRW erhitzt erneut die Gemüter. Nun wurde eine ehrenamtliche Richterin aus Düsseldorf von ihrem Amt entbunden. Grund: ihr Kopftuch.
In Düsseldorf soll eine ehrenamtlich tätige muslimische Richterin aufgrund ihres Kopftuchs nicht mehr arbeiten dürfen. Dies hat die 38. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf am 28. November beschlossen.
Die Suspendierung begründete der Vorsitzende Richter damit, dass (ehrenamtliche) Richterinnen in NRW in gerichtlichen Verhandlungen keine wahrnehmbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Dies bestätigte der Richter auch gegenüber IslamiQ. Leider gelte das aktuelle Gesetz auch für ehrenamtliche Richterinnen.
In einem entsprechenden Beschluss wird erklärt, dass die junge Muslimin die Ausübung ihres Amtes als ehrenamtliche Richterin nicht möglich sei, da „sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt und dieses auch während einer gerichtlichen Verhandlung nicht abnehmen würde“. Eine alternative Kopftuchbedeckung führe laut Beschluss auch zu keiner anderen Entscheidung. „Maßgeblich ist, dass auch dann die Kopfverschleierung allein aufgrund der religiösen Anschauung erfolgen würde“, heißt es abschließend. Die Entscheidung sei endgültig.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im März vergangenen Jahres ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse Kleidung verbietet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität der Justiz zu sichern. Bislang gebe es keine gesetzlichen Regelungen zur religiös und weltanschaulich neutralen Kleidung, hieß es im Gesetzesentwurf.