Manche Menschen werden regelmäßig Opfer von Hass und Hetze – vor allem im Netz. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht aber Fortschritte im Kampf gegen die Taten.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat auch in diesem Jahr Hunderte Fälle von Hasskriminalität verfolgt. Bis Ende August registrierte die Zentralstelle Hasskriminalität insgesamt 2606 Fälle, in denen Menschen wegen ihrer Religion, sexuellen Orientierung oder politischer Arbeit angegriffen wurden. In 961 Fällen davon ging es um Straftaten im Internet, wie Leiterin Ines Karl der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage sagte. 659 Verdächtige sind namentlich bekannt.
Im von der Corona-Pandemie geprägten Gesamtjahr 2021 registrierte die Zentralstelle insgesamt 3735 Verfahren, davon 1637 im Internet. 1085 Verdächtige konnten damals namentlich ermittelt werden.
Im Jahr vor der Corona-Pandemie nahm die Staatsanwaltschaft insgesamt 2068 Fälle von Hasskriminalität auf, 2017 waren es noch 1133. Damals wurden solche Taten von der Staatsanwaltschaft generell erfasst.
„Es hat eine Verrohung im Netz stattgefunden. Aus meiner Sicht auch, weil lange Zeit wenig getan wurde und kaum Grenzen aufgezeigt wurden“, meinte Oberstaatsanwältin Karl.
Seit September 2020 gibt es die Zentralstelle Hasskriminalität. Die Behörde war nach den Anschlägen in Halle und Hanau entstanden und will Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Anfeindungen besser begegnen können. Die Mitarbeitenden suchen den Kontakt zu Beratungsstellen, Interessenvertretungen oder sind auf Veranstaltungen vertreten. „Wir wollen so das Vertrauen in Polizei und Justiz stärken“, sagte Karl.
Wichtig sei in jedem Fall, den Betroffenen zu vermitteln, dass die Anfeindungen ernst genommen werden. „Anders als früher nehmen wir immer ein öffentliches Interesse an, wenn Einzelne als Repräsentant oder Repräsentantin einer Gruppe angegriffen werden“, erklärte Karl. „Es muss im Interesse des Staates sein, diese Gruppen zu unterstützen.“
Dass es in einem Großteil der Verfahren nicht zur Anklage komme, mache viele Menschen betroffen, schilderte die Juristin. „Die Hürden sind jedoch hoch. Manche Äußerungen, die von Betroffenen als Hasskriminalität empfunden werden, sind nach der Rechtsprechung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt“, erklärte sie.
Im Jahr 2021 seien in 64 Fällen Geldstrafen per Strafbefehl ausgesprochen worden, also ohne mündliche Verhandlung. In 169 Fällen seien die Vorwürfe mit bereits laufenden Verfahren von Beschuldigten zusammengeführt worden. 538 Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, wo die Verdächtigen ihren Wohnsitz hatten. (dpa, iQ)