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Bundesverfassungsgericht

Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch

Laut dem Bundesverfassungsgericht darf Lehrerinnen in Berlin nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Nun muss das Neutralitätsgesetz geändert werden.

01
02
2023
Kopftuch
Muslimische Lehrerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Entsprechend muss nun das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte am 27. August 2020 das Berliner Gesetz mit Verweis auf die Religionsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Das Land reichte dagegen im Februar 2021 eine Verfassungsbeschwerde ein.

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im November 2021 kündigte die Grünen-Politikerin Bettina Jarasch, derzeit Berliner Bürgermeisterin und Umweltsenatorin, eine Änderung des Neutralitätsgesetzes an, falls das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von 2015 bleibe. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

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Das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung. Unter Verweis auf die Neutralität des Staates untersagt sie bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Unter welchen politischen Verhältnissen das Gesetz nun geändert werden kann, ergibt sich erst nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ethiker sagt:
Der traditionelle Islam wird als feindlich gebrandmarkt, das Ergebnis führt nur zu Problemen.
03.02.23
10:47
Minimalist sagt:
Ist es nicht vielmehr so, dass der traditionelle Islam das zugrundeliegende tiefere Problem darstellt, da ja durch ihn nicht islamisch Gläubige als Ungläubige feindlich gebrandmarkt werden?
04.02.23
19:45