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Nordrhein-Westfalen

ZMD klagt auf Mitwirkung am islamischen Religionsunterricht

Im Mai will sich das Verwaltungsgericht mit der Kommission zum Islamunterricht in NRW befassen. Der Zentralrat der Muslime versucht, sich in einzuklagen. Für das Land erfüllt der ZMD nicht die notwendigen Voraussetzungen.

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2023
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Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

Der Zentralrat der Muslime klagt auf Mitwirkung an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch mitgeteilt. Am 3. Mai soll über die Klage verhandelt werden.

Im Mai 2021 hatte eine Kommission aus islamischen Organisationen ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Ansprechpartner des Landes NRW für die Gestaltung des Unterrichts sein. Der Zentralrat ist in dieser Kommission nicht vertreten.

Als Voraussetzung für die Teilnahme muss eine Organisation aus Sicht der Landesregierung eigenständig und staatsunabhängig sein sowie die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes achten. Daran habe die Landesregierung offenbar Zweifel, so das Gericht: Der Zentralrat pflege ihren Erkenntnissen zufolge Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen.

Das Fach islamischer Religionsunterricht gibt es in NRW seit 2012. Bereits 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass die islamischen Religionsgemeinschaften Zentralrat der Muslime und Islamrat keinen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben.