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Berlin

Unterrichten mit Kopftuch: CDU-Landeschef kritisiert Bildungsverwaltung

Die Bildungsverwaltung schreibt den Schulleitern, dass das Tragen von Kopftüchern beim Unterrichten nicht mehr generell verboten sei. Der CDU-Landeschef Kai Wegner ist über den Zeitpunkt irritiert.

30
03
2023
Muslimin in Berlin
Muslimin in Berlin © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner hat ein Rundschreiben aus der Bildungsverwaltung zur Rechtslage beim Tragen von Kopftüchern in allgemeinbildenden Schulen kritisiert. „Wir haben keinen Hehl daraus gemacht, dass wir den Zeitpunkt des Briefes unglücklich finden“, sagte Wegner am Mittwoch im Anschluss an die Koalitionsverhandlungen mit der SPD. „Es ist alles andere als hilfreich in der jetzigen Zeit, aber wir gucken nach vorne“, so der CDU-Politiker. „Das wird Aufgabe der neuen Landesregierung sein, dass die Schulen hier Kriterien an die Hand bekommen, mit diesem Thema umzugehen.“

In dem Schreiben an alle Berliner Schulleitungen hat die Bildungsverwaltung mitgeteilt, sie rücke von ihrer bisherigen wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes ab. „Nur in den Fällen, in denen sich konkret die Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität abzeichnet, ist das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole zu untersagen“, heißt es in dem Brief vom Montag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Gericht kippt Kopftuchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Damit war klar, dass Berlin nicht auf seiner bisherigen Position beharren konnte. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2020 klargestellt, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht generell verboten werden kann.

„Wir haben ein Gerichtsurteil, und das ist umzusetzen“, sagte Wegner zur Rechtslage. „Das Wichtige ist, dass wir deutlich machen, dass wir die Schulen, die Eltern, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer nicht alleine lassen mit diesem Thema.“ Es müssten nun klare Kriterien formuliert werden, um den Schulfrieden sicherzustellen. „Wir werden uns das Neutralitätsgesetz natürlich auch nochmal anschauen“, kündigte der CDU-Landeschef an. „Aber das Urteil ist, wie es ist.“

Bildungsverwaltung verlor alle Prozesse

Ein Sprecher der Bildungsverwaltung erklärte zum Zeitpunkt für das Verschicken des Rundschreibens, es sei jetzt an die Schulen rausgegangen, um rechtzeitig vor den anstehenden Einstellungsrunden für das kommende Schuljahr Klarheit zu schaffen.

Die SPD-geführte Berliner Bildungsverwaltung hatte sich jahrelang dagegen ausgesprochen, dass sichtbare religiöse Symbole in den Schulen gezeigt werden dürfen. Diese Leitidee wird auch im Neutralitätsgesetz formuliert. Allerdings verlor die Verwaltung sämtliche Prozesse von muslimischen Lehrerinnen, die mit Kopftuch in die Schule wollten und gegen die Beschränkungen geklagt hatten. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Tom sagt:
Klar ist der Zeitpunkt unglücklich. Er ist ja noch nicht Bürgermeister. Jetzt muss er die Uhr zurückdrehen, was ihm dann politisch sehr schwer fallen wird. Aber die Rassisten sind erfinderisch. Er wird schon einen Grund aufbauschen.
31.03.23
9:46