Hessens Landesregierung hat die Hürden für die Einführung einer Waffenverbotszone in Kommunen gesenkt.
Hessens Landesregierung hat die Hürden für die Einführung einer Waffenverbotszone in Kommunen gesenkt. Bisher sei das nur aufgrund einer deutlich erhöhten Kriminalitätsbelastung möglich gewesen, erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag in Wiesbaden. Mit einer neuen Verordnung könnten Kommunen nun auch an stark frequentierten oder sensiblen öffentlichen Orten einen Abschnitt einrichten, in denen Messer und andere Waffen verboten sind.
„Wo sich viele Menschen aufhalten, können jetzt leichter Waffenverbotszonen entstehen“, erklärte der Minister. Zu den „sensiblen Orten“ zählten unter anderem Fußgängerzonen oder Bereiche rund um Schulen und Kindergärten.
In Hessen gibt es seit 2019 in Wiesbaden die erste und bislang einzige Waffenverbotszone. Seitdem seien dort 217 Waffen oder waffenähnliche Gegenstände – darunter 172 Messer – aus dem Verkehr gezogen worden, erläuterte das Innenministerium. Eine Waffenverbotszone solle in erster Linie den polizeilichen Kontrolldruck erhöhen. Unter anderem in Kassel, Gießen, Marburg und Frankfurt werde eine Einführung diskutiert.
Am 6. September 2018 wird eine Sachbearbeiterin der Waffenbehördedes Main-Kinzig-Kreises deutlich und stellt dem Rechtsextremisten, dem späteren rassistischen Attentäter von Hanau, der bereits anderweitig aufgefallen war, eine Art Ultimatum: Sie erinnert ihn an den – laut Akte bereits seit Mitte 2017 – geforderten Nachweis zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung seiner Waffen. Ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die notwendige Zuverlässigkeit von Besitzern.
Die Beamtin verlangt, bis zum 31.10.2018 geeignete Unterlagen vorzulegen. Der Rechtsextremist wohnte damals bereits seit 2014 in München, meldete sich dort aber nicht an, weshalb – rein formal betrachtet – das Amt mit Sitz in Linsengericht seine Waffenakte zu bearbeiten hatte.
Hat der Rechtsextremist die Forderung jemals erfüllt? In der Akte findet sich demnach kein Eintrag. Zumindest lag offenbar etwa 15 Monate lang keine Antwort auf die wichtige Frage nach der Aufbewahrung vor. Seine Waffen durfte er dennoch behalten und erhielt, nach etwa einem dreiviertel Jahr „Funkstille“, sogar einen Europäischen Feuerwaffenpass, den er am 1. August 2019 beantragte und bereits am 21. August 2019 in der Behörde abholen durfte. Damit konnte er in die Slowakei fahren und ein Schieß- und Gefechtstraining absolvieren.
Das geht aus Unterlagen der Abteilung für Waffenwesen des Kreisordnungsamts hervor, in denen die Frankfurter Rundschau recherchiert hat. Es sei nicht der einzige Aspekt in der Kommunikation zwischen der Behörde und dem Attentäter, der Fragen aufwerfe und auf Nachlässigkeiten oder Überforderung in dem Amt hindeute. (dpa/iQ)