Sachsen-Anhalt

Land will Bestattungen ohne Sarg erlauben

Muslime und Juden können sich voraussichtlich ab 2024 auch in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen.

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04
2023
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Symbolbild: Islamischer Friedhof, muslimische Bestattungsgesetz @ Initiative Kabir / http://bit.ly/2myFNCi
Symbolbild: Islamischer Friedhof, muslimische Bestattungsgesetz @ Initiative Kabir / http://bit.ly/2myFNCi

Jüdische und muslimische Gläubige können sich voraussichtlich bald auch in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen. Dies sieht der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vor, den die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg verabschiedete. Sie bringt die Gesetzesnovelle nun in den Landtag ein, damit sie 2024 in Kraft treten kann. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.

Nach Angaben der Staatskanzlei sollen die Friedhofsträger in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen eine Bestattung in Tüchern erhalten. Betreffen könne dies etwa kirchliche Friedhofsträger oder den Fall, dass Bodenbeschaffenheiten gegen eine Tuchbestattung sprächen.

Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Pflicht zur Bestattung von „Sternenkindern“. Kinder, die vor oder bei der Geburt gestorben sind, sollen von den Einrichtungen zu bestatten sein, in denen die Geburt stattfand, falls kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit werde die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt, so die Staatskanzlei.

Nach deren Angaben soll künftig überdies vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt erfolgen. Damit setze Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. (KNA/iQ)