Freitagspredigten, 19.05.2023

Rechte der Kinder, Pflichtgebet, Augen schützen

Die Hutba (Freitagspredigt) wird beim wöchentlichen Freitagsgebet der Muslime gehalten und behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. Jede Woche liefert IslamiQ einen Überblick.

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Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es um die Rechte der Kinder. So wie Erwachsene Rechte haben, haben auch Kinder Rechte. Kinder werden die die Gesellschaft der Zukunft prägen. Als eine der größten Gaben Allahs verdienen sie es, respektvoll behandelt zu werden. Eltern tragen die Verantwortung für sie und werden am Jüngsten Tag Rechenschaft darüber ablegen. Lasst uns deshalb unsere Kinder wertschätzen und beschützen.

Zu den Rechten der Kinder gehöre es, ihnen einen schönen Namen zu geben. Zudem habe Kinder das Recht das Recht auf eine gute Erziehung – eine gute elterliche und familiäre Erziehung. Was Eltern ihnen in den ersten Jahren geben, prägt ihr gesamtes Denken, Fühlen, Erleben, kurz: ihr gesamtes Leben. 

Allem voran sollten Eltern gute Vorbilder für ihre Kinder sein, sie liebevoll behandeln, die Geschwisterkinder untereinander nicht vergleichen und gerecht behandeln. Zudem haben die Kinder das Recht darauf, von ihren Eltern bei der Familiengründung und Heirat unterstützt zu werden. Somit begleiten Eltern ihre Kinder in allen Lebensphasen.

Auf zum Pflichtgebet!

Die Freitagspredigt der Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) behandelt das Pflichtgebet. Das Gebet sei der konkreteste Ausdruck eines Gläubigen für seine Hinwendung an Allah. Während aller Offenbarungsprozesse sei das Gebet wiederzufinden. Das Gebet sei der übereinstimmende gemeinsame Gottesdienst von den Gemeinschaften jedes Propheten. Für Muslime sei das Gebet eine Wiederauferstehung. Fünfmal am Tag stellen sie sich mit besonderer Begeisterung und Liebe vor das Angesicht Allahs. Mittels des Gebets flehen sie um Hilfe, werden geläutert und gestärkt. Auch sei das Gebet das Schutzschild, der Muslime vor jeglichem Bösen und vor Sünden beschütze.

Der Prophet Muhammad (s) bezeichnete das Gebet als sein “Augenlicht“ und “Schlüssel des Paradieses”. Das Gebet war stets im Zentrum seines Lebens. Sogar in seinem letzten Atemzug war das Gebet sein Vermächtnis für die muslimische Gemeinschaft.

Augen vor Haram bewahren

In der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geht es um den Schutz der Augen vor Haram. Das Auge sei einer der größten Gaben Allahs, mit dem man beispielsweise das Gute vom Bösen, das Nützliche vom Schädlichen, das Schöne vom Hässlichen unterscheiden könne.  Mit ihm beobachte man die Schönheiten des Universums, in der sich die Allmacht Allahs widerspiegele. Dinge, die haram seien, zu betrachten, seien eine Zweckentfremdung. Das plötzliche Sehen eines Harams sei nicht Sünde, sondern das vorsätzliche Betrachten sei nicht erlaubt. 

In der heutigen Zeit, in der jede Art von Obszönität weit verbreitet sei, sogar gefördert werde, sei es umso wichtiger, diesem Thema noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Mensch sollte sich selbst davor schützen und Allah um Vergebung bitten.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.