Weil die islamischen Religionsgemeinschaften nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt sind, bestimmt ersatzweise eine Kommission über die Inhalte des Religionsunterrichts. In ihr sind ein halbes Dutzend muslimische Verbände vertreten. Die Landesregierung hatte die Kommission vor zwei Jahren gegründet und damit einen Beirat ersetzt, dem auch staatliche Vertreter und nur vier große muslimische Religionsgemeinschaften angehörten, darunter auch der ZMD.
Die Landesregierung verweigert dem Zentralrat die Mitarbeit in der neuen Kommission mit der Begründung, dass der Verband Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen pflege. Mit der Rücknahme der Klage und der Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei diese Entscheidung nun bestandskräftig geworden, hieß es auf KNA-Nachfrage aus dem Schulministerium.
ZMD will sich neu aufstellen
Der Zentralrat der Muslime steht unter anderem wegen seines Gründungsmitglieds ATIB (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) in der Kritik. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet die Union der rechtsradikalen Bewegung Graue Wölfe zu.
Zum Rückzug der Klage erklärte der NRW-Landesverband des ZMD auf seiner Homepage, dass dieser sich inhaltlich und personell neu aufstellen wolle. Zudem vertrete der ZMD die Rechtsauffassung, dass das Kommissionsmodell eine unzulässige Einmischung der Landesregierung in die Zuständigkeit der Religionsgemeinschaften darstelle.
Schulministerin verteidigt Kommission
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte die Existenz der Kommission verteidigt. Ohne sie könne das Land den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Alle teilnehmenden Religionsgemeinschaften hätten der Landesregierung vertraglich zugesichert, dass sie eigenständig und staatsunabhängig seien und die Verfassungsprinzipien achteten, sagte sie im November. (KNA/iQ)