In Koblenz steht ein 51 Jahre alter Mann wegen eines tödlichen Brandanschlags in Saarlouis vor Gericht. Nun wurde ein zweiter Verdächtiger festgenommen.
Nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis vor mehr als 30 Jahren hat die Bundesanwaltschaft einen zweiten Verdächtigen festnehmen lassen. Der 54 Jahre alte Deutsche stehe in dringendem Verdacht der Beihilfe zum Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen, teilte die oberste deutsche Anklagebehörde am Dienstag weiter mit. Der Verdächtige war zuvor im Saarland festgenommen worden, erläuterte eine Sprecherin.
Der von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte 54-Jährige habe damals eine hohe Stellung in der regionalen Skinhead-Szene gehabt. Dazu gehört habe auch ein derzeit wegen des Anschlags in Koblenz vor Gericht stehender 51 Jahre alten Mann. Kurz vor der Tat in der Nacht zum 19. September 1991 habe der nun Festgenommene gemeinsam mit ihm und anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht. Dort habe er unter anderem gesagt: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“
Durch diese Aussage sei der 51-Jährige beeinflusst und bestärkt worden, die Tat zu begehen: „Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es“, so die Bundesanwaltschaft. Damals war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana tödlich verunglückt. Außerdem brachen sich zwei Hausbewohner Knochen beim Sprung aus einem Fenster. 18 weitere Bewohner konnten sich damals unverletzt ins Freie retten.
Seit November vergangenen Jahres läuft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ein Prozess gegen den 51-Jährigen wegen des Anschlags. Er hatte zwar eingeräumt, dabei gewesen zu sein. Die Idee dazu sei aber von einem Bekannten aus der damaligen rechten Szene gekommen. Dieser habe den Brand gelegt.
Im Zusammenhang mit dem Fall war nach Worten der Sprecherin der Bundesanwaltschaft in der vergangenen Woche auch die Wohnung eines dritten Verdächtigen durchsucht worden. Weitere Details dazu nannte sie nicht. Ein Richter entschied am Abend, dass der 54-Jährige in Untersuchungshaft muss. (dpa, iQ)