Die Hutba (Freitagspredigt) wird beim wöchentlichen Freitagsgebet der Muslime gehalten und behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. Jede Woche liefert IslamiQ einen Überblick.
Die Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) behandelt die Rechte der Eltern. Es sei wichtig, unsere Eltern zufriedenzustellen. So sehr, dass sogar die Zufriedenheit Allahs mit uns davon abhängen kann. Zu unseren Aufgaben gehöre es, liebevoll mit unseren Eltern umzugehen, ihren Wünschen nachzukommen, sofern sie halal sind, sie zufriedenzustellen, ihnen gegenüber die Stimme nicht zu erheben, sie finanziell zu unterstützen, bei Krankheit oder im hohen Alter zu pflegen und nicht mal „Pfui“ zu ihnen zu sagen. Auch nach dem Tod unserer Eltern habe man bestimmte Aufgaben ihnen gegenüber –unter anderem für sie zu beten und zu spenden, ihr Vermächtnis zu erfüllen, ihren Freunden gegenüber Güte zu erweisen.
Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) widmet sich in ihrer Freitagspredigt dem anstehenden Opferfest. Es sei die Zeit, sein Bewusstsein zu erneuern und die mit dem Opfergottesdienst symbolisierte Hingabe, Verantwortung und sensible Haltung anzunehmen. Ein Teil des geopferten Tieres wird für die Familie und für Freunde zur Seite gelegt. Der andere Teil werde Armen und Bedürftigen im Umfeld verteilt. Auch früher in Zeiten, worin die Kommunikation und Verkehrsmittel begrenzt zur Verfügung standen. Mit den sich entwickelnden Kommunikationskanälen und Verkehrsmitteln sei die Welt nun ein „klitzekleines Dorf“. In diesem Prozess transformiere sich der Opfergottesdienst von seiner individuellen und örtlichen Funktion zu einer universalen Bewegung der Güte.
In der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geht es um den Monat Zulhiddscha, der am 19. Juni beginnt. In dem zwölften Monat des islamischen Mondkalenders wir der Hadsch vollzogen. Er sei ein gesegneter Monat der allgemeinen Vergebung, in dem der heilige Berg Arafat bestiegen wird, Millionen von Opfertiere für Allah Te’ala dargebracht werden, Rechenschaft über ein Jahr abgelegt wird und die Bücher der Taten geschlossen werden. Es sei verdienstvoll für Muslime, die den Hadsch nicht angetreten sind, an diesen Tagen zu fasten. Dabei sei es lobenswert (mandub), die neun Tage vor dem Opferfest zu fasten und am Festtag keine Nahrung zu sich zu nehmen, bis die Opferung stattgefunden hat. Nach der Opferung sollte man zuerst vom Fleisch des Opfertieres essen. (iQ)