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Berlin

Schon vor Gesetzesreform erlaubt Berlin Lehrerinnen mit Kopftuch

Noch vor einer Reform seines Neutralitätsgesetzes öffnet das Land Berlin den Schuldienst für Kopftuch tragende Lehrerinnen.

04
07
2023
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Schon vor Gesetzesreform erlaubt Berlin Lehrerinnen mit Kopftuch (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
Schon vor Gesetzesreform erlaubt Berlin Lehrerinnen mit Kopftuch (c)shutterstock, bearbeitet by iQ

Noch vor einer Reform seines Neutralitätsgesetzes öffnet das Land Berlin den Schuldienst für Kopftuch tragende Lehrerinnen. Es seien bereits Lehrkräfte mit „religiös geprägten Kleidungsstücken“ eingestellt worden, teilte die Senatsbildungsverwaltung nach einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus mit. In der am Dienstag veröffentlichten Antwort heißt es weiter, Einstellungsangebote hätten auch Lehrkräfte erhalten, die wegen religiös geprägter Kleidung bislang nicht eingestellt wurden und vor Gericht dagegen klagten. Dies war in den vergangenen Jahren bei mehreren Bewerberinnen mit muslimisch motiviertem Kopftuch der Fall.

Wann darf man das Kopftuch verbieten?

Damit setzt das Land Berlin den Entschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Jahresbeginn um, die Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die Einschätzung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, dass das Neutralitätsgesetz wegen seiner Einschränkung der Religionsfreiheit grundgesetzwidrig sei. Ein Kopftuchverbot wäre demnach nur zulässig, wenn andernfalls der Schulfriede oder die staatliche Neutralität konkret gefährdet sei. Solche Verbote sind der Senatsbildungsverwaltung nach eigener Aussage in Berlin nicht bekannt.

Das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz war bislang die in Deutschland weitestgehende Regelung. Unter Verweis auf die Neutralität des Staates untersagte es bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung.

Nach der Weichenstellung des Bundesverfassungsgerichts ist seit vergangenem März eine Arbeitsgruppe verschiedener Berliner Senatsverwaltungen dabei, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie das Neutralitätsgesetz an die Rechtsprechung angepasst werden kann. Sie will die Empfehlung noch in der laufenden Wahlperiode dem Senat vorlegen. (KNA/iQ)