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Frankfurt

Justiz prüft Beschwerde im Verfahren um rechtsextreme Polizei-Chats

Die strafrechtliche Verfolgung rechtsextremer Inhalte in Chats der Frankfurter Polizei wird fortgesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und will ein Verfahren gegen die Angeklagten einleiten.

13
07
2023
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Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Der Fall der Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten liegt zur Prüfung beim Oberlandesgericht. Wann eine Entscheidung falle, sei noch unklar, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren gegen die fünf beschuldigten Beamten eröffnen wollte. Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt nach Prüfung der Akten die Auffassung, dass tatsächlich Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet wurden. Darüber hatte zuvor die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstag) berichtet.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen bei der Generalstaatsanwaltschaft habe die Akten geprüft, sagte ein Sprecher der Behörde. Als Ergebnis gehe die Zentralstelle davon aus, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft „hinsichtlich 83 der 101 angeklagten Taten Aussicht auf Erfolg hat“. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.

Das Landgericht hatte eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Auch wurde kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen.

Die Chatgruppe war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den „NSU 2.0“-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in einem Frankfurter Revier abgerufen worden waren. Bei den Nachforschungen stießen die Ermittler auf die Chatgruppe.