Wer verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten empfängt oder versendet, kann nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes als Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden.
Wer verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten empfängt oder versendet, kann nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes als Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden. Zwar könne aus dem Weiterleiten von rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder noch keine rechtsradikale Überzeugung abgeleitet werden, erklärte das Gericht am Dienstag. Für die Ablehnung eines Bewerbers sei jedoch bereits das unreflektierte, aber bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend. (VG 36 K 384/22)
Mit dem Urteil gab das Gericht der Berliner Polizei recht, die 2022 einen jungen Mann wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt hat. Der im Jahr 2000 geborene Mann akzeptierte diese Entscheidung nicht und klagte.
Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn waren laut Gericht mehrere Chat-Verläufe auf dessen Handy sichergestellt worden, in denen er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und diese an mindestens drei weitere Menschen weitergeleitet hatte. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, weil der Tatverdacht nicht ausreichte.
Aus Sicht der Verwaltungsrichter reichte der Vorfall aus, um dem Mann eine fehlende Eignung für den Polizeidienst zu attestieren. Dabei sei unerheblich, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei.
„An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität gestellt werden, weil sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen und Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen müssten“, hieß es im Urteil.
Der Kläger habe zudem nicht erkennen lassen, dass er sein nur neun Monate vor der Bewerbung liegendes Fehlverhalten reflektiert, das Unrecht erkannt und daraus Schlüsse für die Zukunft gezogen habe, so das Gericht. (dpa/iQ)