Eine Frau mit Burkini wurde aus dem Wienerwaldbad in Purkersdorf verwiesen. Burkinis seien laut Bäderchef verboten.
Eine junge Frau wurde aus dem Wienerwaldbad in Purkersdorf (St. Pölten-Land) verwiesen, weil sie einen Burkini trug, berichtete Kurier. Burkinis seien in dem Freibad verboten.
Die 24-jährige Muslimin war vor zwei Wochen mit ihrer Schwester und Mutter schwimmen. Sie habe sich vorher informiert, ob das Baden mit Burkini erlaubt sei. Nach zwei Stunden habe der Bademeister die Frau aus dem Schwimmbecken geholt. Das schwimmen mit Burkini sei nicht gestattet. „Das hat mich sehr verletzt. Ich fühlte mich als Mensch zweiter Klasse“, sprach die junge Frau zum Kurier. Der Badechef bestätigt den Fall, ein Burkini sei keine „adäquate Badebekleidung“.
Der Burkini als Badeanzug führt häufig zu Streitigkeiten. Beispielsweise sind mit dem Kopftuchverbot religiös geprägte „Verhüllungen“ untersagt. Dazu zählt auch das Tragen von Burkinis von Schülerinnen unter zehn Jahren.
In Österreich hatte die Bundesregierung unter Sebastian Kurz ein Kopftuchverbot für Kinder im Kindergarten und in der Volksschule auf den Weg gebracht. Durch eine Änderung des Schulunterrichtsgesetzes, die auf einen Antrag von Abgeordneten der ÖVP-FPÖ-Koalitionzurückgeht, legt fest, dass für Kinder bis zu ihrem 11. Geburtstag in der Schule keine Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen erlaubt ist. Die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs waren von diesem Verbot explizit nicht umfasst.