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Nordrhein-Westfalen

Rechtsextreme Umtriebe bei der Polizei: 105 Fälle geahndet

Wie viele Rechtsextremisten sind in der Polizei tätig? In Nordrhein-Westfalen wurden in den vergangenen sechs Jahren 105 Verstöße geahndet.

29
07
2023
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Rechtsextreme Polizei-Chats
Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ

In der nordrhein-westfälischen Polizei sind in den vergangenen sechs Jahren 105 rechtsextremistische Verhaltensweisen geahndet worden. Das hat eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums am Freitag in Düsseldorf bestätigt. 63 Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. Bei 189 Hinweisen habe sich dagegen keine straf- oder dienstrechtliche Relevanz ergeben. Insgesamt hätten die Polizeibehörden 357 Hinweise seit 2017 gemeldet. Die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» (WAZ) hatte die Zahlen zuvor genannt.

Eine Dienstgruppe in Mülheim an der Ruhr hatte 2017 einen Skandal ausgelöst, weil sie in privaten Chatgruppen Neonazi-Hetze geteilt hatte. Das war ans Licht gekommen, als bei anderweitigen Ermittlungen gegen einen Polizisten dessen Handy beschlagnahmt und ausgelesen wurde.

Im Zusammenhang mit der Mülheimer Chat-Gruppe seien inzwischen 23 Disziplinarverfahren beendet worden und 21 weitere noch anhängig, berichtete das Innenministerium. In zwei Fällen seien die Beamtenverhältnisse beendet und in drei Fällen Disziplinarverfügungen ausgesprochen worden.

Die Rechtslage sei so, dass Verhaltensweisen in Chats unter Kollegen als nicht-öffentlich gelten und nur schwer als Volksverhetzung zu verfolgen seien. Dies führe im Ergebnis dazu, dass Polizisten, „die offenkundig rassistische, rechtsextremistische oder fremdenfeindliche Inhalte in einer solchen Gruppe posten“, nicht strafrechtlich belangt werden können, so das Innenministerium.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) forderte den Bund deshalb zu Gesetzesverschärfungen auf. „Im Augenblick ist es leider zu häufig so, dass üble nationalsozialistische und antisemitische Äußerungen straffrei bleiben“, sagte Reul der in Essen erscheinenden WAZ (Freitag). „Ich bin sicher, dass da gesetzlich noch Spielraum wäre, das zu verändern.“ (dpa, iQ)