Nach der Europawahlversammlung der AfD hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, seine Einschätzungen zu der Partei bekräftigt.
Nach der Europawahlversammlung der AfD hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, seine Einschätzungen zu der Partei bekräftigt. „In einer Reihe von Äußerungen kommt ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa in dem der „Große Austausch“ beschworen wird“, sagte er dem ARD-Hauptstadtstudio. „Solche Äußerungen bieten Anhaltspunkte dafür, dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt wird.“
Ähnliches hatte Haldenwang bereits nach dem ersten Teil der Parteiveranstaltung vor rund einer Woche gesagt. Er sprach davon, dass „diverse Wahlbewerber rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ geäußert hätten. Dagegen wehrte sich die Partei vor Gericht per Eilantrag und verlangte Unterlassung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtete sich daraufhin in einer „Stillhaltezusage“, kritische Äußerungen während der AfD-Europawahlversammlung am vergangenen Wochenende zu unterlassen.
Zu den Gründen sagte Haldenwang der ARD: „Bei der Abgabe einer Stillhaltezusage handelt es sich um ein übliches Vorgehen in derartigen Eilverfahren, um dem Gericht hinreichend Zeit für eine sachgerechte Prüfung und Entscheidung zu geben.“
Haldenwang sprach außerdem davon, durch das Informieren der Öffentlichkeit seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. „Dies dient als Mittel einer wehrhaften Demokratie dem Zweck, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Verhaltensweisen zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. So kann solchen Bestrebungen rechtzeitig im Wege gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzung begegnet werden.“
Ein Parteitag der AfD hatte an den vergangenen beiden Wochenenden in Magdeburg die Kandidaten für die Europawahl 2024 bestimmt und das Wahlprogramm beschlossen. (dpa/iQ)