Nach den Plänen der Landesregierung soll der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein. Doch die Erneuerung des Gesetzes zieht sich in die Länge.
Der Weg hin zur angepeilten Novellierung des Bestattungsgesetzes für Sachsen-Anhalt wird nicht einfach. Während sich die FDP jüngst in einem Positionspapier offen für neue Bestattungsmethoden gezeigt hat, widerstrebt das der CDU. „Ich kann nur sagen, diese Diskussion wird etwas länger dauern“, sagte CDU-Fraktionschef Guido Heuer am Donnerstag. Es gebe „ganz klar schwarze Linien“.
„Eine Friedhofspflicht aufzuheben, das wird mit uns nicht zu machen sein.“ Er sehe „Riesen-Probleme“ beim Thema Beerdigung.
Die FDP plädiert für die neue Form der Erdbestattung, bei der sich der tote Körper in einem sargähnlichen Behältnis innerhalb von 40 Tagen in Humus verwandeln soll. Auch, dass Totenasche zu einem Diamanten gepresst werden könne, sieht die CDU kritisch.
Heuer sagte, es stehe im Koalitionsvertrag, dass das Bestattungsgesetz überarbeitet werden solle. „Das werden wir auch tun, aber das wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, weil da gibt es dann doch unterschiedliche Auffassungen. Das ist bei drei Koalitionspartnern auch nicht verwunderlich.“
Das Bestattungsgesetz wird aktuell überarbeitet. Nach den Plänen der Landesregierung soll der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein. Den Friedhofsträgern soll in begründeten Fällen aber ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. (dpa,iQ)