Mehrere Jahre lang hatte das Land die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Niedersachsen geprüft. Heute gehört das Fach vielerorts zum Alltag.
Zehn Jahre nach der Einführung als Regelfach wird Islamischer Religionsunterricht mittlerweile an 75 Schulen in Niedersachsen unterrichtet. Das hat das Kultusministerium in Hannover auf Anfrage mitgeteilt. Pro Lerngruppe müssen für das Fach mindestens zwölf muslimische Schülerinnen und Schüler zusammenkommen. Dafür können mehrere Jahrgänge oder benachbarte Schulen zusammengefasst werden.
Von 2003 bis 2013 hatte es zur Einführung des Islamunterrichts in Niedersachsen einen Schulversuch gegeben. Zum Schuljahr 2013/14 wurde das Fach dann zunächst an den Grundschulen und ein Jahr später schrittweise an den weiterführenden Schulen eingeführt, beginnend mit den Fünftklässlern.
Mittlerweile gibt es 3380 Schülerinnen und Schüler an 75 Schulen im Land , die von 52 Islam-Lehrkräften unterrichtet werden. Damit ist der Islamunterricht zwar deutlich seltener als der christliche Religionsunterricht mit mehr als 9000 evangelischen und rund 4000 katholischen Lehrkräften. Er ist allerdings verbreiteter als der für weitere Religionen: Für Orthodoxe Religion gibt es landesweit zwei Lehrkräfte, für Jüdische und Alevitische Religion jeweils nur eine.
„Islamische Religion als Fach bietet muslimischen Schülerinnen und Schülern in einem staatlichen Unterricht die Möglichkeit, ihre Religion vor dem Hintergrund des Lebens in einer westlichen, oft noch weitgehend christlich geprägten Gesellschaft kritisch-konstruktiv zu reflektieren“, erklärte das Ministerium. Das Ziel sei, eine religiöse Urteilsfähigkeit herauszubilden.
Die Lehrpläne werden demnach von „besonders qualifizierten Lehrkräften und Universitätsangehörigen“ verfasst. Dabei werde das Land von einem Beirat beraten, so das Ministerium. Die Lehrkräfte sind allesamt muslimisch und haben, wie ihre Kollegen anderer Religionen, eine Lehrerlaubnis ihrer Religionsgemeinschaft.Schülerinnen und Schüler, die einer Religionsgemeinschaft angehören, sind grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen. Allerdings ist es möglich, sich schriftlich davon abzumelden. Wird die eigene Religion nicht angeboten, kann der Unterricht einer anderen Religion besucht werden. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss stattdessen das Fach Werte und Normen belegen. (dpa, iQ)