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Frankreich

Oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Abayas an Schulen

Seit Montag ist das Tragen von Abayas an Schulen verboten. Nun lehnte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag ab. Ein Verbot stelle keine rechtswidrige Beeinträchtigung der Grundfreiheit dar.

07
09
2023
Muslime in Frankreich Gewand für Schülerinnen
Symbolbild: Frankreich © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Frankreichs Staatsrat hat das jüngst verhängte Verbot zum Tragen von Abayas an Schulen gebilligt. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes wies den Eilantrag eines Vereins zum Schutz der Rechte von Muslimen (ADM) gegen das Verbot der traditionell von Frauen in islamischen Ländern getragenen knöchellangen Gewänder am Donnerstag zurück. Das Verbot stelle keine schwerwiegende und offensichtlich rechtswidrige Beeinträchtigung einer Grundfreiheit dar, entschied der Staatsrat in Paris.

Der Bildungsminister hatte zum Schuljahresstart neben Abayas auch das Tragen des entsprechenden Überwurfs für Männer, des Qamis, verboten. Er stützt sich dabei auf das seit langem geltende Verbot von sichtbaren religiösen Symbolen an Schulen in dem auf Laizität, also die strikte Trennung von Staat und Religion, bedachten Frankreich.

Wie der Conseil d’État ausführte, stelle das Verbot keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit, des Rechts auf Bildung und der Achtung des Kindeswohls oder des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung dar.

Das Gericht war der Überzeugung, dass das verstärkte Tragen von Abayas und Qamis an Schulen einen religiösen Hintergrund hat. Dies gehe auch aus Äußerungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler hervor. Das Gesetz verbiete jedoch, dass Schüler in öffentlichen Schulen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen, die entweder durch sich selbst oder durch das Verhalten des Schülers die Zugehörigkeit zu einer Religion offenbaren.

Schon seit Monaten war in Frankreich verstärkt über das Tragen von Abayas an Schulen debattiert worden. In den vergangenen Monaten hatten Verstöße gegen die Laizität an Schulen stark zugenommen, vor allem sei es um Abayas gegangen, hatte Bildungsminister Gabriel Attal gesagt. Eine entschiedene Antwort sei nötig, religiöse Symbole dürften an Schulen keinen Platz haben, hatte er das Verbot begründet. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Eine doch recht kluge und weise & zukunftsweisende Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts, die sehr zu begrüßen ist. Allen mag sie zwar nicht passen, aber verglichen mit obersten Richtlinien und Entscheidungen höchster Schariagerichte in islamischen Republiken ist das Ganze sehr moderat und ausgewogen & menschenfreundlich zu bewerten. Möge all das Schule machen und die Gerichtsinstanzen anderer liberaler Länder entsprechend motivieren und befruchten. Religionskriege und ähnliches waren gestern und dürfen nicht mehr sein.
08.09.23
11:42
Dilaver_Ç. sagt:
"Wenn aber die Staatsgesetze sich offen gegen das göttliche Recht auflehnen ... dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen." (Papst Leo XIII., katholischer Christ und ehem. Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche)
10.09.23
18:12
Marco Polo sagt:
Wer wollte sich anmaßen nach "göttlichem Recht" zu handeln und dieses auch noch zu definieren bzw. unumstößlich festlegen zu wollen? Der 'unfehlbare' politische Papst Leo XIII. (1810-1903) gar oder the Prophet of Islam who owned African Slaves? Wie groß doch der Widerstand besonders gegenüber höchsten Machthabern und Autoritäten in islamischen Republiken ist, lässt immer wieder aufhorchen und bestätigt schlimmste Befürchtungen. Bedingungsloser Gehorsam gegenüber religiösen Autoritäten jeglicher Art und Richtung birgt immer große Gefahren in sich und kann zu schlimmsten Entwicklungen und Verbrechen führen. Dies ist eine essentielle Ur-Erfahrung innerhalb der Menschheitsgeschichte.
11.09.23
23:57