Seit Montag ist das Tragen von Abayas an Schulen verboten. Nun lehnte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag ab. Ein Verbot stelle keine rechtswidrige Beeinträchtigung der Grundfreiheit dar.
Frankreichs Staatsrat hat das jüngst verhängte Verbot zum Tragen von Abayas an Schulen gebilligt. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes wies den Eilantrag eines Vereins zum Schutz der Rechte von Muslimen (ADM) gegen das Verbot der traditionell von Frauen in islamischen Ländern getragenen knöchellangen Gewänder am Donnerstag zurück. Das Verbot stelle keine schwerwiegende und offensichtlich rechtswidrige Beeinträchtigung einer Grundfreiheit dar, entschied der Staatsrat in Paris.
Der Bildungsminister hatte zum Schuljahresstart neben Abayas auch das Tragen des entsprechenden Überwurfs für Männer, des Qamis, verboten. Er stützt sich dabei auf das seit langem geltende Verbot von sichtbaren religiösen Symbolen an Schulen in dem auf Laizität, also die strikte Trennung von Staat und Religion, bedachten Frankreich.
Wie der Conseil d’État ausführte, stelle das Verbot keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit, des Rechts auf Bildung und der Achtung des Kindeswohls oder des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung dar.
Das Gericht war der Überzeugung, dass das verstärkte Tragen von Abayas und Qamis an Schulen einen religiösen Hintergrund hat. Dies gehe auch aus Äußerungen der betroffenen Schülerinnen und Schüler hervor. Das Gesetz verbiete jedoch, dass Schüler in öffentlichen Schulen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen, die entweder durch sich selbst oder durch das Verhalten des Schülers die Zugehörigkeit zu einer Religion offenbaren.
Schon seit Monaten war in Frankreich verstärkt über das Tragen von Abayas an Schulen debattiert worden. In den vergangenen Monaten hatten Verstöße gegen die Laizität an Schulen stark zugenommen, vor allem sei es um Abayas gegangen, hatte Bildungsminister Gabriel Attal gesagt. Eine entschiedene Antwort sei nötig, religiöse Symbole dürften an Schulen keinen Platz haben, hatte er das Verbot begründet. (dpa, iQ)