Neutralitätsgesetz

Kopftuchstreit in Berlin – eine Chronologie

Mit dem Schuljahresbeginn dürfen Lehrerinnen mit Kopftuch an Schulen in Berlin unterrichten. IslamiQ hat die wichtigsten Etappen des Rechtsstreits zusammengefasst.

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09
2023
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Lehrerinnen mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.
Lehrerinnen mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres in Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen mit dem Kopftuch an Schulen unterrichten. Das bestehende Kopftuchverbot wurde somit zum Schuljahr 2023-2024 offiziell aufgehoben. Der Vorsitzende des Islamrats Burhan Kesici zeigt sich erfreut. „Die neue Entscheidung des Landes ist richtig und wichtig. Alle muslimischen Lehrerinnen werden im neuen Schuljahr mit ihrem Kopftuch unterrichten können. Das ist eine sehr erfreuliche Situation.“
 
Im Februar dieses Jahres nahm das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“. Entsprechend musste das Neutralitätsgesetz geändert werden. Denn künftig dürfe muslimischen Lehrerinnen in Berlin das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verboten werden.
 
Mehrere Wochen nach der Urteilsverkündung handelt die Berliner Senatsbildungsverwaltung und erklärte, dass sie das Tragen eines Kopftuches nur noch in Einzelfällen verbieten will. Was davor und danach geschah, finden Sie hier:

September 2003: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Fereshta Ludin darf mit Kopftuch unterrichten. Bundesländer dürfen aber „religiöse Symbole“ an Schulen verbieten.

Januar 2005: Berlin führt ein „Kopftuchgesetz“ ein.

August 2011: Eine Lehrerin mit Baskenmütze klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie möchte das Kopftuchverbot kippen.

März 2015: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet: Das pauschale Kopftuchverbot an Schulen ist verfassungswidrig.

Oktober 2015: Berlin hält am Verbot fest. Das Tragen des Kopftuches im Schuldienst bleibt verboten.

November 2015: Nach dieser Entscheidung des Berliner Senats klagt eine kopftuchtragende Lehrerin.

April 2016: Die Klage der Berliner Lehrerin wird abgewiesen. Grund: Neutralitätsgesetz.

Februar 2017: Die Klage einer Lehrerin ist vor dem Landesarbeitsgericht in Berlin erfolgreich. Der Muslimin wird eine Entschädigung zugesprochen.

Mai 2018: Das Berliner Arbeitsgericht weist die Klage einer Lehrerin ab. Das Neutralitätsgesetz sei nicht verfassungswidrig.

November 2018: Die Klage einer Lehrerin ist vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich. Das Neutralitätsgesetz in Berlin wird überprüft.

März 2019: Die Berliner Bildungsverwaltung geht in Revision. Sie will das Neutralitätsgesetz vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt überprüfen lassen.

27. August 2020: Muslimin gewinnt Rechtsstreit. Das Bundesarbeitsgericht weist die Revisionsklage zurück. Das pauschale Kopftuchverbot ist verfassungswidrig.

27. Mai 2021: Die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) reicht gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vo 27. August 2020  eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. 

01. Februar 2023: Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an„.

27. März 2023: Das Land Berlin lenkt beim Kopftuchverbot ein. In einem Schreiben an alle Berliner Schulleitungen hat die Bildungsverwaltung mitgeteilt, dass sie von ihrer bisherigen wortgetreuen Anwendung des Neutralitätsgesetzes abrücke und künftig das Tragen eines Kopftuchs für Lehrerinnen erlaubt sei.

28. August 2023: Mit dem Schuljahresbeginn dürfen Lehrerinnen mit Kopftuch an Schulen in Berlin unterrichten.