Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Düsseldorf

NRW will Gesetzeslücke gegen rechte Chats bei Polizisten schließen

Die Landesregierung in NRW will ein neues Gesetz verabschieden, um Volksverhetzung und rechtes Gedankengut bei Polizisten und anderen Amtsträgern zu verhindern. Derzeit bestehe eine Gesetzeslücke.

13
09
2023
0
Rechtsextreme Polizei-Chats
Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Gesetzesänderungen angestoßen, um Volksverhetzung und rechtem Gedankengut in „geschlossenen Chatgruppen“ bei Polizisten und anderen Amtsträgern besser beizukommen. „Derzeit besteht eine Gesetzeslücke“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf bei der Vorstellung des Gesetzesantrags aus NRW.

Wenn sich Staatsbedienstete in dienstlich genutzten Chatgruppen antisemitisch oder rassistisch äußern, bleibt das derzeit in der Regel straffrei, wie Limbach erklärte. Denn die entsprechenden Paragrafen setzen eine Form von Öffentlichkeit voraus – die bei Chats in einem überschaubaren Kreis aber fehlt. Der Gesetzesantrag aus NRW geht zunächst in den Bundesrat.

Nach den Plänen von NRW-Justiz- und Innenministerium sollen bundesweit gültige Gesetze so präzisiert werden, dass sie auch bei geschlossenen Chats greifen. Wenn Amtsträger darin Volksverhetzendes verbreiten oder wenn sie verfassungswidrige Kennzeichen verwenden, sollen sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können. Voraussetzung ist, dass die Äußerungen in Chats fallen, die auch dienstlich genutzt werden.

Rechtsextreme Chats bei der Polizei

Konkret soll ein Abschnitt zu „Straftaten im Amt“ im Strafgesetzbuch neu gefasst werden. Außerdem sollen über eine Änderung im Wehrstrafgesetz auch Soldatinnen und Soldaten abgedeckt werden. Der Gesetzesantrag aus NRW geht zunächst in den Bundesrat. Es habe in der Justizministerkonferenz bereits Forderungen gegeben, dass der Bund tätig werde, sagte Limbach. „Das haben wir nicht erlebt.“ Daraufhin habe man auf Idee von Innenminister Herbert Reul (CDU) hin eine Eigeninitiative aus NRW gestartet.

Reul sagte, die Menschen müssten darauf vertrauen können, dass jemand die blaue Uniform anhabe, „der bis unter die Hirnrinde verfassungstreu ist“. In den vergangenen Jahren waren immer wieder Fälle rechter Chats etwa bei Polizisten bekannt geworden, die Beschuldigten wurden aber regelmäßig nicht verurteilt.  (dpa/iQ)