Mehrere Polizisten sollen Nazi-Symbole ausgetauscht und diskriminierende und menschenverachtende Inhalte in Chats verbreitet haben. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen acht Beamte.
Die Staatsanwaltschaft in Essen ermittelt im Zusammenhang mit rechtsextremen Beiträgen in Chatgruppen gegen inzwischen acht Polizisten. Die Untersuchungen richten sich gegen acht Beschuldigte, „die Polizeibeamte oder Anwärter sind beziehungsweise zur Tatzeit waren“, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag auf Anfrage. Nähere Angaben zum Gegenstand der Ermittlungen werde man weiterhin nicht machen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuvor über eine Ausweitung der Ermittlungen wegen rechtsextremer Polizei-Chats auf nun acht Beamte der Polizeibehörden Recklinghausen, Kleve und Borken berichtet.
Anfang August war gegen zunächst fünf junge Polizisten in NRW ermittelt worden. Sie waren unter Verdacht geraten, während ihrer Ausbildung in Chats Nazi-Symbole ausgetauscht zu haben. Die fünf Beamten wurden nach damaligen Angaben der Essener Staatsanwaltschaft auch verdächtigt, ein Video zu besitzen, dass in den Bereich der Kinderpornografie falle. Privaträume und Arbeitsplätze der Beschuldigten waren durchsucht worden.
Die Vorwürfe beziehen sich nach den früheren Angaben auf einen Tatzeitraum, in dem sich die Männer noch in der Ausbildung befanden. Drei waren am Polizeipräsidium Recklinghausen und je einer bei der Polizeibehörde in Kleve und Borken tätig. Laut Polizeipräsidium Recklinghausen waren in den Chats auch diskriminierende und menschenverachtende Inhalte verbreitet worden. Den drei Beamten aus Recklinghausen war das Führen der Dienstgeschäfte verboten worden. Auch bei dem Polizisten aus Borken soll das der Fall gewesen sein.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Gesetzesänderungen angestoßen, um Volksverhetzung und rechtem Gedankengut in „geschlossenen Chatgruppen“ bei Polizisten und anderen Amtsträgern besser beizukommen. „Derzeit besteht eine Gesetzeslücke“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf bei der Vorstellung des Gesetzesantrags aus NRW.
Wenn sich Staatsbedienstete in dienstlich genutzten Chatgruppen antisemitisch oder rassistisch äußern, bleibt das derzeit in der Regel straffrei, wie Limbach erklärte. Denn die entsprechenden Paragrafen setzen eine Form von Öffentlichkeit voraus – die bei Chats in einem überschaubaren Kreis aber fehlt. Der Gesetzesantrag aus NRW geht zunächst in den Bundesrat. (dpa, iQ)