Der saarländische Landtag hat einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalt beschlossen.
Der saarländische Landtag hat einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalt beschlossen. Einem entsprechenden Antrag der SPD-Regierungsfraktion stimmte am Mittwoch auch die CDU zu, die AfD votierte dagegen. Die Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 10 000 Euro und in Sonderfällen bis zu 100 000 Euro. Über die Gewährung soll ein vom Landtag zu wählender Beirat befinden.
Vize-SPD-Fraktionsvorsitzende Kira Braun sagte, zwar schaffe ein finanzieller Ausgleich „noch lange keine Gerechtigkeit“. Es gehe aber auch um „die gesellschaftliche Anerkennung, dass den Betroffenen und deren Angehörigen strafwürdiges Unrecht und Leid widerfahren“ sei.
Vize-CDU-Fraktionschef Roland Theis nannte den Fonds „einen richtigen Schritt“. Anders als im Antrag formuliert, sollte es keinen Unterschied machen, ob die Straftat „überregionale Aufmerksamkeit“ erzeuge.
Die AfD lehnte den Antrag ab. Man sollte Opfer nicht in verschiedene Kategorien einteilen, appellierte Fraktionschef Josef Dörr.
Der Fonds entsteht auch vor dem Hintergrund eines Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim im September 1991 in Saarlouis. Dabei war der 27 Jahre alte Samuel Yeboah aus Ghana ums Leben gekommen. In einem Prozess wegen der Tat wird am Montag vor dem Oberlandesgericht Koblenz das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft erwartet.
Im Saarland sitzt die regierende SPD (29 Sitze) als stärkste Fraktion im Landtag. Die Opposition bilden CDU (19 Sitze) und AfD (3 Sitze). (dpa/iQ)