Jahrelang stritten die Schweizer um ein Verschleierungsverbot. Fortan ist das Verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit verboten. Ein Verstoß wird mit mehr als 1000 Euro geahndet.
In der Schweiz darf man sein Gesicht von nun an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen. Ein entsprechendes Verbot wurde am Mittwoch vom Schweizer Parlament mit 151 zu 29 Stimmen beschlossen. Zuvor wurde das Gesetz vom Bundesrat gebilligt.
Das beschlossene Verbot soll neben dem Gesichtsschleier wie Burka und Nikab auch gegen „Personen, die sich vermummen und in gewalttätiger Absicht demonstrieren“, wirken. Laut dem neuen Gesetz ist das Verdecken von Nase, Mund und Augen sowohl in öffentlichen Räumen als auch in privaten Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist somit untersagt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Das Bedecken des Gesichts bleibt beispielsweise in Moscheen und anderen Gotteshäusern, oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes erlaubt. Beim ersten Verstoß gegen das Verhüllungsverbot droht eine Strafe vom umgerechnet 1038 Euro.
Bei einer Volksabstimmung im März 2021 zum Verhüllungsverbot sprachen sich mehr als 52 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vorlage und damit gegen die Empfehlung der Regierung aus, die dagegen war.