Saarlouis

Rassistischer Brandanschlag: Anklage fordert neuneinhalb Jahre Haft

Im Prozess um einen tödlichen rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis hat die Anklage neun Jahre und sechs Monate Haft für den rechtsextremistischen Angeklagten gefordert.

25
09
2023
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Berlin Verhandlung ©
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Schüler Verhandlung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Im Prozess um einen tödlichen rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Anklage neun Jahre und sechs Monate Haft für den rechtsextremistischen Angeklagten gefordert. Für den inzwischen 52-Jährigen, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, sei in dem Mordfall eine Jugendstrafe zu verhängen, erklärte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft am Montag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Koblenz.

Brandanschlag mit Todesfolge

Der Rechtsextremist soll vor 32 Jahren die Einrichtung für Asylbewerber in Saarlouis angezündet und so den 27-jährigen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben. Der Ghanaer war an schwersten Brandverletzungen gestorben.

Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahre möglich.

Wegen des nächtlichen Brandanschlags wirft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten zudem versuchten Mord in 20 Fällen vor. Das Feuer habe das damalige Mitglied der Neonazi-Szene aus rassistischer Gesinnung gelegt. Der Angeklagte hatte im Prozess hingegen ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein. Gelegt habe das Feuer aber ein damaliger Bekannter aus der Skinhead-Szene.

Das Urteil in dem seit November 2022 laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz soll voraussichtlich am 9. Oktober verkündet werden. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Die geschilderte Anklageforderung beim Oberlandesgericht Koblenz in Sachen Rechtsextremismus ist natürlich wichtig und verdient eine entsprechende Berücksichtigung in der medialen Bericht-erstattung. . Die Berichterstattung zu den Terroranschlägen in Brüssel 2016 - wie zuletzt vor neun Tagen bei der ARD-Tagesschau - ist keinesfalls weniger wichtig einzuordnen und darf nicht marginalisiert werden. In Belgien hat ein Gericht sieben Jahre nach den islamistischen Anschlägen in einem Großverfahren sechs der acht Verurteilten wegen Beteiligung an Bombenschägen in der Brüsseler U-Bahn und am Brüsseler Flughafen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Durch die Terroranschäge kamen 35 Menschen uns Leben und 340 Menschen wurden dabei verletzt. Die Urteile ergingen wegen terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes an fast 700 Menschen. Drei der Männer wurden zu lebenslänglichen Strafen verurteilt. Die anderen Haftstrafen erstreckten sich von zehn bis 30 Jahren. Salah Abdeslam, der Hauptverantwortliche bei den Anschlägen in Paris im Jahr 2015 mit 130 Toten und 350 weiteren verletzten Personen, der ebenso in Brüssel angeklagt war, erhielt keine zusätzliche Haftstrafe, da er bereits für eine andere Tat in Belgien zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Der Angeklagte Mohamed Abrini wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt. Wegen der im Jahr 2015 in Paris verübten Anschläge war auch er bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Oussama Atar erhielt in Abwesenheit eine lebenslange Haftstrafe, wobei er wahrscheinlich in Syrien verstorben ist. Das öffentliche Interesse an diesem spektakulären Prozess mit mehr als 900 Nebenklägern (m/w/d) war groß. Deshalb wurde der Prozess in extra umgebauten Räumlichkeiten des früheren NATO-Hauptquartiers durchgeführt. Ein Mammutprozess, der in die Geschichte eingehen wird.
25.09.23
16:57
Marco Polo sagt:
Die geschilderte Anklageforderung beim Oberlandesgericht Koblenz in Sachen Rechtsextremismus ist natürlich wichtig und verdient eine entsprechende Berücksichtigung in der medialen Berichterstattung. . Die Berichterstattung zu den Terroranschlägen in Brüssel 2016 - wie zuletzt vor neun Tagen bei der ARD-Tagesschau - ist keinesfalls weniger wichtig einzuordnen und darf nicht marginalisiert werden. In Belgien hat nunmehr ein Gericht sieben Jahre nach den islamistischen Anschlägen in einem Großverfahren sechs der acht Verurteilten wegen Beteiligung an Bombenschägen in der Brüsseler U-Bahn und am Brüsseler Flughafen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Durch die Terroranschäge kamen 35 Menschen ums Leben und 340 Menschen wurden dabei verletzt. Die Urteile ergingen wegen terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes an fast 700 Menschen. Drei der Männer wurden zu lebenslänglichen Strafen verurteilt. Die anderen Haftstrafen erstreckten sich von zehn bis 30 Jahren. Salah Abdeslam, der Hauptverantwortliche bei den Anschlägen in Paris im Jahr 2015 mit 130 Toten und 350 weiteren verletzten Personen, der ebenso in Brüssel angeklagt war, erhielt keine zusätzliche Haftstrafe, da er bereits für eine andere Tat in Belgien zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Der Angeklagte Mohamed Abrini wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt. Wegen der im Jahr 2015 in Paris verübten Anschläge war auch er bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Oussama Atar erhielt in Abwesenheit eine lebenslange Haftstrafe, wobei er wahrscheinlich in Syrien verstorben ist. Das öffentliche Interesse an diesem spektakulären Prozess mit mehr als 900 Nebenklägern (m/w/d) war groß. Deshalb wurde der Prozess in extra umgebauten Räumlichkeiten des früheren NATO-Hauptquartiers durchgeführt. Ein Mammutprozess, der in die Geschichte eingehen wird.
25.09.23
17:02