TOM 2023

„Tag der offenen Moschee“ informiert über islamisches Gebet

Am Dienstag laden Muslime in Deutschland wieder zum „Tag der offenen Moschee“ ein. Das diesjährige Motto lautet: „Das Gebet – besinnt, belebt, verbindet“.

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2023
Gebete Corona
Gebete gegen Corona © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Am Dienstag laden Muslime in Deutschland wieder zum „Tag der offenen Moschee“ ein. Erneut beteiligen sich daran nach Angaben des Koordinationsrats der Muslime (KRM) bundesweit rund 1.000 Moscheen, um Interessierten einen Einblick in den islamischen Glauben zu vermitteln und zum Dialog einzuladen. „Austausch geht nur durch Kennenlernen“, heißt es dazu auf der Webseite des KRM. Der „Tag der offenen Moschee“ am 3. Oktober biete die Möglichkeit, die Vielfalt des muslimischen Lebens in Deutschland zu erfahren, Missverständnisse und Vorurteile abzubauen.

„Das Gebet – besinnt, belebt, verbindet“

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Das Gebet – besinnt, belebt, verbindet“. „Unsere Welt ist geprägt von ständiger Erreichbarkeit, Informationsflut und Geschäftigkeit. Das Gebet gibt den Gläubigen Raum und Zeit für innere Einkehr und ermöglicht Entschleunigung“, so der KRM, der als Dachorganisation mehrerer islamische Gemeinden den jährlichen Tag organisiert. Das Gebet nehme im Islam eine zentrale Rolle ein und fungiere als direkte Verbindung zwischen dem Gläubigen und seinem Schöpfer. – Neben Moscheeführungen und kulinarischen Angeboten gibt es in vielen teilnehmenden Gemeinden ein Rahmenprogramm mit Vorträgen, Gesprächsrunden oder Ausstellungen.

Den „Tag der offenen Moschee“ gibt es seit 1997. Nach Angaben der Veranstalter wurde dafür bewusst der deutsche Nationalfeiertag als Datum gewählt, um so ein Zeichen für das Bekenntnis zur deutschen Mehrheitsgesellschaft zu setzen. In der Bundesrepublik leben schätzungsweise mehr als 5,5 Millionen Muslime, drei Viertel davon sind Sunniten. Daneben gibt es Schiiten, Aleviten, Ahmadis und andere Untergruppen.

Gebetsruf in Moscheen

Die Zahl der Moscheen wird auf etwa 2.800 geschätzt. Oft handelt es sich dabei um unauffällige „Hinterhofmoscheen“ oder Räumlichkeiten in Industriegebieten. Seit den 1990er Jahren wurden von islamischen Verbänden vermehrt auch repräsentative Moscheen mit Kuppel und Minarett gebaut wie etwa in Bremen, Mannheim, Duisburg oder Köln. Der Gebetsruf des Muezzin ist mittlerweile bundesweit an mehreren Dutzend Orten erlaubt. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Dilaver_Ç. sagt:
Wichtig, damit nicht jedesmal verwundert geguckt wird, wenn der muslimische Arbeitskollege im Büro für fünf Minuten seinen Gebetsteppich ausgelegt hat und betet, während christliche Kollegen aus der Raucherpause zurückkehren.
02.10.23
13:24
Marco Polo sagt:
Wichtig ist übrigens auch, dass nicht jedesmal verwundert geguckt wird, wenn der nicht muslimisch agierende Arbeitskollege im Büro eine islamfreie Arbeitsatmosphäre wünscht und bevorzugt, wenn er direkt danach gefragt wird. Das ist zudem ein gutes Thema für Austausch und Dialog angesichts vermehrt gebauter repräsentativer und typischer Moscheen - mit aufwendiger Kuppel und Minarett - überall im Land.
03.10.23
3:13
Dilaver_Ç. sagt:
@Marco Polo Es interessiert keinen, dass Sie und Ihresgleichen damit ein Problem haben dass Muslime am Arbeitsplatz beten, da niemand Sie und Ihresgleichen beachten wird. Sie und Ihresgleichen sind nur heiße Luft. Mehr nicht.
04.10.23
0:36
Marco Polo sagt:
Grundsätzlich gilt, dass an Arbeitsplätzen zunächst immer noch die Betriebsordnung & das Hausrecht der Firmeninhaber darüber bestimmen, was an Arbeitsplätzen geschieht und welche Gepflogenheiten dort möglich sind bzw. toleriert und akzeptiert werden können. Auch Betriebsräte haben da ggfs. in der Regel mitzureden und die Interessen aller Mitarbeiter (m/w/d) entsprechend zu berücksichtigen. Irgendwelche Religionspropaganda oder religiös präsentierte Riten und Rituale - in Büro- und Betriebs-räumen öffentlich zelebriert - dürfen mit Sicherheit keine Probleme schaffen oder gar provozieren. Da darf garantiert der Islam keine großen Präsentationsansprüche oder Drohgebärden aufbauen. Solches wird zwangsläufig jeder Muslim (m/w/d) hinnehmen müssen. Jegliche Hartnäckigkeit in dieser Hinsicht wird auch keine Beachtung finden und wäre letztlich nur heiße Luft. Mehr nicht. Das ist gut zu wissen.
04.10.23
19:42
Dilaver_Ç. sagt:
@Marco Polo Sie können sich hier Ihre antimuslimischen Psychospielchen sparen. Die ziehen hier nicht. Wir lassen uns das Beten jedenfalls nicht verbieten und erst recht nicht uns diesbezüglich einschüchtern. Egal was der Arbeitgeber dazu sagt. Auch wenn das in Ihr rassistisches antireligiöses Weltbild nicht passt. Weil wir als Muslime wissen, dass wir am Arbeitsplatz bei der nächstmöglichen Gelegenheit beten dürfen und uns gegen Einmischungen dagegen wehren dürfen. Und sollten solche Einmischungen trotz mehrmaliger Aufklärung über die Bedeutung des fünfmal täglichen Pflichtgebets kein Ende nehmen, dann erstatten wir Strafanzeige wegen Nötigung. Punkt. Wem das nicht passt, der kann gerne die AfD wählen.
06.10.23
12:41