Nach der Veröffentlichung von rassistischen Chats, die sich Frankfurter Polizeibeamte geschickt haben sollen, hat das hessische Innenministerium auf die deswegen bereits verhängten Disziplinarmaßnahmen verwiesen.
Nach der Veröffentlichung von rassistischen Chats, die sich Frankfurter Polizeibeamte geschickt haben sollen, hat das hessische Innenministerium auf die deswegen bereits verhängten Disziplinarmaßnahmen verwiesen. Bereits ab 2018 seien innerhalb der Polizei Disziplinarverfahren gegen fünf Beamte eingeleitet worden, erklärte das Innenministerium am Sonntag in Wiesbaden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten seien Verbote des Führens der Dienstgeschäfte sowie Dienstenthebungen ausgesprochen worden, „so dass keiner der betreffenden Beamten aktiv Dienst versieht“. Aufgrund eines noch andauernden Strafverfahrens in der Sache seien die Disziplinarverfahren aber „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt“.
In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ hatte Jan Böhmermann Bilder und Texte sowie Kommentierungen aus den grundsätzlich bereits bekannten Chats gezeigt, die sich gegen Geflüchtete, Juden, Frauen und Behinderte richteten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im Januar vergangenen Jahres Anklage erhoben, das Landgericht Frankfurt lehnte eine Eröffnung des Hauptverfahrens jedoch ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Eine Entscheidung „steht bislang aus“, hieß es vom Ministerium.
Auch das Polizeipräsidium Frankfurt verwies auf eine vorläufige Dienstenthebung von drei der fünf Beamtinnen und Beamten. Bei einem Polizisten würden 40 Prozent der Dienstbezüge einbehalten, bei einem weiteren sei dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. In einem dritten Fall habe ein Beamter gegen seine vorläufige Dienstenthebung geklagt, die Gerichtsentscheidung stehe noch aus, hieß es. Bei diesem Beamten sollten 50 Prozent der Dienstbezüge einbehalten werden. In Böhmermanns Sendung hatte es unter Bezug auf eine Medienmeldung vom Mai geheißen, die Beamten erhielten „seit Jahren volle Bezüge“.
Bei den beiden übrigen Beamten sind laut Polizeipräsidium die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nicht erfüllt, ihnen ist aber weiter die Führung der Dienstgeschäfte verboten. (dpa/iQ)