Beschäftigte der Justiz in Hessen dürfen in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten kein Kopftuch getragen. IslamiQ hat die Parteien kurz vor der Wahl gefragt, inwieweit Sie das Gesetz zum Kopftuchverbot überarbeiten möchten. Ein Überblick.
In Hessen besteht derzeit ein Kopftuchverbot für muslimische Frauen, die in der Justiz tätig sind. Dies bedeutet, dass Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen während ihrer dienstlichen Tätigkeit kein Kopftuch tragen dürfen. Die Begründung dafür liegt in der Neutralität und Unparteilichkeit, die von den Angehörigen der Justiz erwartet wird.
Die hessischen Gerichte haben in verschiedenen Urteilen das Kopftuchverbot bestätigt. Sie argumentieren, dass es notwendig ist, um die Neutralität und das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz zu wahren. Demzufolge hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2020 festgestellt, dass die Religionsfreiheit durch das Kopftuchverbot eingeschränkt wird. Diese Einschränkung wurde jedoch durch die Neutralitätspflicht des Staates und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gerechtfertigt.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die das Verbot als Einschränkung der Religionsfreiheit und mögliche Diskriminierung ansehen. Es ist wichtig zu betonen, dass es auf Bundesebene keine einheitliche Regelung gibt, und die Entscheidung über das Tragen von Kopftüchern in der Justiz den einzelnen Bundesländern überlassen ist.
IslamiQ hat die Parteien kurz vor der Wahl gefragt, inwieweit Sie das Gesetz zum Kopftuchverbot nach den Wahlen überarbeiten werden.
„Unsere Gesellschaft ist erfreulicherweise durch Vielfalt und Weltoffenheit geprägt. Im Gerichtssaal hingegen muss der Staat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern neutral gegenübertreten“, erklärt die CDU in Hessen gegenüber IslamiQ. Das sei wichtig, um die „rechtsstaatlich gebotene Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Richterinnen und Richter auch durch deren äußeres Erscheinungsbild zu dokumentieren“. Aus diesem Grund sei das Tragen religiöser Symbole in der Justiz untersagt. Dieser Grundsatz wurde vom Bundesverfassungsgericht „verfassungsgemäß bestätigt“, so die CDU abschließend.
Ferner verweist die CDU auf die aktuelle Gesetzeslage. Richterinnen und Richtern sowie Beamten und Beamtinnen sei es nach dem hessischen Beamtengesetz untersagt religiöse Symbole zu tragen, wenn sie als Repräsentanten und Repräsentantinnen des Staates beziehungsweise der Justiz auftreten.
Die FDP erklärt auf Anfrage von IslamiQ, dass sie sich der Tatsache bewusst seien, dass das Verbot des Tragens religiöser Symbole in der Justiz, insbesondere das Kopftuchverbot, die Religionsfreiheit muslimischer Frauen einschränkt. „Ein Eingriff in Freiheitsrechte darf aus unserer Sicht niemals leichtfertig geschehen und muss sorgfältig abgewogen werden und verhältnismäßig sein“, so die FDP. Die Neutralität des Staates, insbesondere in der Justiz, sei von zentraler Bedeutung für unseren Rechtsstaat. „Das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz basiert auf der Neutralität und Unparteilichkeit des Staates“, betont die FDP weiter.
Das Tragen religiöser Symbole in hoheitlichen Funktionen könnte dieses Vertrauen potenziell beeinträchtigen und auch die negative Religionsfreiheit Dritter berühren. Hierbei gehe es nicht „spezifisch um das Kopftuch, sondern um alle religiösen Symbole, seien es Kreuze, Kippas oder andere“, erklärt die FDP abschließend.
Die AfD in Hessen rät muslimischen Frauen, die bestehende Regelung in Hessen zu akzeptieren. „Wir sehen im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung in Hessen keinen Handlungsbedarf“, erklärt die AfD gegenüber IslamiQ.
Die SPD (trotz anfänglicher Zusage) und die Grünen in Hessen ließen die Anfrage unbeantwortet.