Ein Jahr nach dem ersten öffentlichen Gebetsruf in Köln hat es seither keine weiteren Anträge von anderen Moscheen gebeben. Im Oktober 2024 soll das Pilotprojekt ausgewertet werden.
Ein Jahr nach der Einführung des öffentlichen Gebetsruf in der DITIB-Zentralmoschee in Köln haben bislang keine weiteren Moscheegemeinden einen Antrag bei der Stadt gestellt. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag) unter Berufung auf eine Verwaltungssprecherin. Es hätten zwar mehrere Gemeinden Interesse gezeigt, aber keine Anträge gestellt.
Die ursprünglichen Interessenten hätten angegeben, die Nachbarschaft nicht stören zu wollen, und auf eine Gebetsruf-App verwiesen, hieß es. An der Zentralmoschee erklang der Ruf erstmals am 14. Oktober 2022 über zwei Lautsprecher im Innenhof.
Im vergangenen Jahr hatte Köln ein auf zwei Jahre angelegtes Pilotprojekt gestartet, wonach der Gebetsruf in muslimischen Gemeinden unter Auflagen ertönen darf. Die Stadt begründete den Schritt mit der Religionsfreiheit. An der Zentralmoschee ist die maximal fünfminütige Gebetsaufforderung seitdem immer freitags von 12.00 bis 15.00 Uhr zu hören, je nach Jahreszeit und Sonnenstand. Außerhalb des Moscheegeländes darf der Ruf 60 Dezibel und damit Gesprächslautstärke nicht überschreiten. Für mögliche Beschwerden muss eine Ansprechperson benannt sein.
Nach der Vorstellung des Projekts war eine bundesweite Debatte entstanden. Kritiker warnten vor einer unzulässigen Bevorzugung einer Minderheit. Laut „Stadt-Anzeiger“ will die Stadt im Oktober 2024 mit der DITIB analysieren, wie es weitergeht. Die DITIB habe angekündigt, für weitere Moscheen in Köln Anträge stellen zu wollen. (KNA, iQ)