Der rassistische Brandanschlag in Saarlouis liegt mehr als 30 Jahre zurück, doch die Aufarbeitung ist nicht vorbei. Nach dem Urteil gegen einen 54-Jährigen muss bald vermutlich ein weiterer Mann vor Gericht.
Die Bundesanwaltschaft hat wegen eines rassistischen Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis vor mehr als 30 Jahren Anklage gegen einen zweiten Mann erhoben. Gegen ihn bestehe der Verdacht der Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord von 20 Menschen, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit. Der Verdächtige vertrete eine „von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie“.
Bei dem Brand des Asylbewerberheims 1991 in Saarlouis starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der Verdächtige soll sich laut Mitteilung kurz vor dem Anschlag positiv über rassistische Anschläge geäußert und so den späteren Brandstifter beeinflusst haben.
Dieser, ein heute 52-Jähriger, war erst im Oktober für den tödlichen Anschlag vom Oberlandesgericht Koblenz unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte das Feuer nach Ansicht des Gerichts aus rassistischen Motiven gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Prozess vor dem OLG Koblenz war der nun angeschuldigte Mann von mehreren Zeugen als Anführer der damaligen Skinhead-Szene bezeichnet worden. Er sitzt bereits seit Anfang Juni dieses Jahres in Untersuchungshaft.
Laut Mitteilung vom Montag soll er in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 unter anderem mit dem bereits Verurteilten eine Gaststätte in Saarlouis besucht haben. Dabei habe die Gruppe auch über rassistische Anschläge im Osten Deutschlands gesprochen. Der Mann habe deutlich gemacht, dass er solche Anschläge auch in Saarlouis gut fände, heißt es weiter. Er soll gesagt haben: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“ Der nun bereits Verurteilte soll durch diese Aussage beeinflusst und bestärkt worden sein. Das Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. (dpa/iQ)