In Berlin sollen Muslime und Juden künftig schneller bestattet werden können. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Dienstag vom Senat verabschiedet.
Jüdische und muslimische Gläubige sollen in Berlin künftig schneller nach ihrem Tod beigesetzt werden können. Damit wird ihren religiösen Bestattungsriten stärker Rechnung getragen. Eine Vorlage zur Neufassung des Bestattungsgesetzes sieht vor, dass die 48-stündige Wartefrist bis zu einer Beisetzung wegfällt.
Der Senat verabschiedete am Dienstag die von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) eingebrachte Gesetzesvorlage, die nun zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus geht.
Die Abschaffung der Wartefrist sei der „Kernpunkt der Novellierung“, heißt es im Landespressedienst. Die sachlich nicht begründbare Frist stehe im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, die eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern. Mit der Abschaffung der Wartefrist wolle der Senat die Religionsfreiheit stärken.
Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Hessen und Saarland, wo die Frist von 48 Stunden ebenfalls verkürzt werden kann. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben keine Mindestfristen mehr vor. Das Land Berlin folgt mit der Reform nach eigenen Angaben der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen.
Überdies stelle die Berliner Gesetzesreform klar, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen künftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden könnten, so der Landespressedienst. Zudem solle das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen erleichtern. (KNA/iQ)