Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Hamburg

Solidarität mit Palästina – Gericht hebt Verbot spontaner Kundgebungen auf

Seit über sieben Wochen durften in Hamburg keine spontanen Kundgebungen zur Solidarität mit Palästinensern stattfinden. Diese Einschränkung des Versammlungsrechts geht dem Verwaltungsgericht nun zu weit.

10
12
2023
0
Solidarität mit Palästina © shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Solidarität mit Palästina © shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Verwaltungsgericht in Hamburg hat das Verbot von spontanen Kundgebungen zur Solidarität mit den Palästinensern aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts trage die derzeitige Gefahrenprognose das generelle Verbot nicht, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die verfassungsrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit verlange eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit. „Das ist derzeit nicht erkennbar“, erklärte das Gericht nach Angaben des Sprechers.

Die Polizei als Versammlungsbehörde akzeptiere die Entscheidung und werde die Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung nicht weiter zur Anwendung bringen, teilte ein Polizeisprecher mit.

Seit dem 16. Oktober hatte die Polizei immer wieder Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten und nicht von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen zur Unterstützung der Palästinensern untersagten. Zuletzt war die Verfügung am vergangenen Mittwoch bis kommenden Sonntag verlängert worden. „Vor dem Hintergrund des Chanukka-Festes hätten wir zum Schutz jüdischen Lebens in Hamburg gerne noch ein paar Tage länger auf die Allgemeinverfügung zurückgegriffen“, sagte der Polizeisprecher. Das achttägige jüdische Fest hatte am Donnerstag begonnen und geht noch bis zum kommenden Freitag.

UN wirft Deutschland Diskriminierung von Muslimen vor

Die Polizei kündigte an, dass Straftaten und Ordnungsstörungen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt würden. „Die Verwendung verbotener Symbolik ist und bleibt ebenso ausdrücklich untersagt wie eine Billigung der Gräueltaten der Hamas oder sämtliche antisemitischen Äußerungen», hieß es. Von den Allgemeinverfügungen waren regulär angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nicht betroffen gewesen. Die Anmeldungen wurden jeweils intensiv geprüft und bestätigt, sofern keine Gründe für ein Verbot vorlagen.

In einem aktuellen UN-Bericht werfen Experten Deutschland Diskriminierung von Muslimen vor. Mit Besorgnis nehme man auch Verbote friedlicher Demonstrationen zum Gedenken an die historische Vertreibung von Palästinensern und zur Unterstützung der Bevölkerung in Gaza zur Kenntnis, erklärte der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) am Freitag in Genf. (dpa, iQ)