Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet beim islamischen Religionsunterricht weiter mit der DITIB zusammen. Die DITIB habe eine Zusatzerklärung zum Nahostkonflikt veröffentlicht und sich gegen Antisemitismus ausgesprochen.
Eine nachgebesserte Erklärung des DITIB-Landesverbands in NRW zum Existenzrecht Israels sichert ihre weitere Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen beim islamischen Religionsunterricht. In einer Zusatzerklärung habe sich die DITIB „uneingeschränkt von jeder Form der Verunglimpfung des Judentums und des jüdischen Glaubens“ distanziert, teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei am Freitag mit.
„Die Erklärung des Landesverbands Ditib NRW und das ausdrückliche Bekenntnis zum Existenzrecht Israels schaffen die notwendige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht“, stellte Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) klar. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sieht den Unterricht als wertvollen Beitrag zur Integration. Es sei wichtig, dass Organisationen, mit denen das Land beim islamischen Religionsunterricht zusammenarbeite, fest auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung stünden und sich zum Existenzrecht Israels bekennen.
Nach der Gewalteskalation im Gazastreifen zwischen der Hamas und Israel hatte die Landesregierung in einer gemeinsamen Erklärung mit islamischen Religionsgemeinschaften im Oktober festgehalten, dass „die Gräueltaten der Hamas gegen die israelische Bevölkerung uneingeschränkt zu verurteilen sind“. Nach anderslautenden Äußerungen von Würden- und Amtsträgern aus der Türkei war vom DITIB-Landesverband eine klare Distanzierung verlangt worden.
In der Zusatzerklärung bekräftige die DITIB nun ihren unbeschränkten Respekt vor der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Gestaltung der Grundrechte, der Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Weltanschauungen sowie dem Verbot jeglicher Diskriminierung, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei. „Der Landesverband bekennt sich zur Schule als Ort der Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen im Sinne des schulgesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags.“
Das Land arbeitet mit einer Kommission für den islamischen Religionsunterricht zusammen. Islamische Religionsgemeinschaften, die der Kommission nach einer umfangreichen Prüfung beitreten können, schließen mit dem Land einen Vertrag. Dort erklären sie unter anderem, staatsunabhängig zu sein sowie die Verfassungsprinzipien und die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler zu achten. Die Kommission erteilt auch die Unterrichtserlaubnis.
In NRW wird der islamische Religionsunterricht von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in deutscher Sprache auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne erteilt. Er unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Im Schuljahr 2022/23 haben nach Angaben der Staatskanzlei 26 000 Schülerinnen und Schüler an 234 Schulen am islamischen Religionsunterricht teilgenommen. 263 Lehrerinnen und Lehrer besaßen eine Lehrbefähigung für das Fach. (dpa, iQ)