Im Zusammenhang mit dem verschlossenen Notausgang während dem Terroranschlag Hanau wird die hessische Polizei kein Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten einleiten.
Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Hanau wird die hessische Behörde kein Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten einleiten. Auf Anfrage der Frankfurter Rundschau gäbe es „keine Erkenntnisse“ auf einen Verstoß. Die Polizisten hätten vor dem Anschlag den Barbetreiber angewiesen, die Notausgangstür verschlossen zu halten – denn bei Razzien könnten Barbesucher durch den Notausgang fliehen. Ein Zeuge hatte die Anweisung der Polizisten persönlich mitbekommen.
Die Staatsanwaltschaft Hanau hat eine neue Ermittlung wegen dem Notausgang in der Arena-Bar abgelehnt. Sie sehe keinen Verdacht auf eine Straftat – trotze einer neuen Zeugenaussage. Der Grund: Auch wenn ein Polizist eventuell das Verschließen des Notausgang rechtswidrig angeordnet hat, sei es nicht sicher, ob die Besucher tatsächlich zum Notausgang gelaufen wären, wenn der Notausgang in der Tatnacht offen gewesen wäre.
Bei dem rechtsextremen Attentat hatte ein 43-Jähriger neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Einer der Tatorte war eine Bar im Hanauer Stadtteil Kesselstadt, in der mehrere Menschen getötet wurden.