Um den islamischen Religionsunterricht in Zusammenarbeit mit DITIB gibt es in Hessen seit Jahren Diskussionen. Zuletzt hatte DITIB einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht erzielt. Nun hat das Ministerium ein neues Gutachten ausgewertet.
In Hessen wird der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Zusammenarbeit mit dem DITIB-Landesverband „bis auf Weiteres“ fortgeführt. Das teilte das hessische Kultusministerium am Donnerstag in Wiesbaden mit. Das Ministerium verwies auf Ergebnisse eines neuen Gutachtens von drei Wissenschaftlern. In der Vergangenheit war erwogen worden, den Verwaltungsakt, auf dem die Zusammenarbeit mit DITIB Hessen beruht, zu widerrufen. Denn das Kultusministerium hatte Zweifel, ob der Landesverband hinreichend unabhängig ist.
Dem neuen Gutachten zufolge besteht zwar „die abstrakte Gefahr“, dass die Unabhängigkeit der DITIB in Hessen von der türkischen Regierung nicht hinreichend gewährleistet ist. Gleichwohl könne der Verwaltungsakt, auf dem die Kooperation des Kultusministeriums mit DITIB beim Religionsunterricht beruhe, erst dann widerrufen werden, wenn sich das Risiko einer politischen Instrumentalisierung konkret realisiere.
Dies sei – auch unter Berücksichtigung des aktuellen Nahostkonflikts – bislang nicht der Fall. Der in Kooperation eingerichtete islamische Religionsunterricht müsse daher fortgesetzt werden, weil DITIB in Hessen hierauf einen verfassungsrechtlichen Anspruch habe. Allerdings folge aus der „weiterhin gegebenen abstrakten Gefahrenlage, die sich jederzeit zuspitzen kann“, eine verstärkte staatliche Beobachtungspflicht hinsichtlich „relevanter Vorkommnisse“.
Zu diesen Einschätzungen sei der Berliner Verfassungsrechtler Christian Waldhoff in dem Gutachten gekommen. Er stütze sich auf Analysen des Erlanger Juristen und Islamwissenschaftlers Mathias Rohe und des Turkologen Günter Seufert.
Die Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hessen erklärte in Frankfurt, sie blicke „mit Zuversicht“ auf die Entscheidung des Kultusministeriums, die Partnerschaft zu wahren und fortzuführen. Sie habe die Hoffnung, „dass der zuweilen unsachlich geführte Diskurs“ bezüglich des Religionsunterrichts und der Kooperationspartnerschaft wieder auf einen sachlichen Pfad geführt werde, teilte der Verband mit. „Der Religionsunterricht trägt im Sinne unserer freiheitlichen Gesellschaft dazu bei, dass die verfassungsrechtlichen Ansprüche von hessischen Musliminnen und Muslimen gewahrt und mit Leben gefüllt werden“, erläuterte DITIB Hessen.
Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) erklärte, er begrüße das Bemühen der Verantwortlichen von Ditib Hessen, „die verfassungsrechtliche Eignung als Kooperationspartner beim Religionsunterricht jetzt und in der Zukunft sicherzustellen“. Gleichwohl werde die Landesregierung „stets wachsam sein und genau hinschauen, damit der unter staatlicher Aufsicht stehende Unterricht zu jedem Zeitpunkt unseren demokratischen Werten und Vorstellungen entspricht“. (dpa,KNA, iQ)