Die Ampel-Regierung will die Einbürgerung auch bei verweigertem Handschlag ermöglichen. Die Unionsfraktion kritisiert das Vorhaben.
Wer Menschen anderen Geschlechts aus religiösen Motiven den Handschlag verweigert, soll in Deutschland trotzdem eingebürgert werden können. So steht es in einer Protokollerklärung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, die am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages vorgetragen wurde.
Damit der im neuen Staatsangehörigkeitsrecht konkreter als bisher formulierte Ausschlussgrund der „Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau“ zur Anwendung kommt, sei vielmehr eine „wertende Gesamtschau aller gewonnenen Erkenntnisse“ notwendig, heißt es in der Erklärung. Dabei sei die Religionsfreiheit zu berücksichtigen. Zuvor hatte die „Welt“ über die Protokollerklärung berichtet.
Politiker der Ampel-Fraktionen verwiesen in dem Zusammenhang auf entsprechende Traditionen streng religiöser Juden. Über die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll an diesem Freitag im Bundestag abschließend beraten und abgestimmt werden. Die Ampel-Koalition hielt die Formulierung im derzeit geltenden Gesetz, wo von Einbürgerungswilligen eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gefordert wird, für zu allgemein. In ihrem Gesetzentwurf werden als Ausschlussgründe deshalb nun unter anderem genannt, dass jemand „gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist“ oder „durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“.
Kritik kam aus der Unionsfraktion. „Die Ampel relativiert die Gleichberechtigung von Mann und Frau aus religiösen Gründen. Das ist absolut inakzeptabel. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist Kern unseres Zusammenlebens in Deutschland. Wer das nicht akzeptiert, kann halt kein Deutscher werden“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU). (dpa, iQ)