Bestattungsgesetz

Islamische Bestattungen in Sachsen-Anhalt erst ab 2025 möglich

Muslime in Sachsen-Anhalt warten weiterhin auf den Wegfall der Sargpflicht. Die Erneuerung des Bestattungsgesetzes verzögert sich. Die CDU meldet Gesprächsbedarf.

20
01
2024
0
Symbolbild: Islamische Bestattungen
Symbolbild: Islamische Bestattungen © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ

Die Novellierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt verzögert sich. Die CDU-Landtagsfraktion hat zur geplanten interkulturellen Öffnung Gesprächsbedarf bei den Koalitionspartnern SPD und FDP angemeldet. „Es geht um die Frage, ob und wie Tuchbestattungen zugelassen werden“, sagte der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Man müsse erörtern, ob man eine Öffnung nur bei religiösen Motiven zulasse oder nicht.

Krull sagte, man sehe die Wünsche der muslimischen und jüdischen Gemeinden, wo die Tuchbestattung nicht unüblich sei. Aber insgesamt gebe es dazu noch Diskussionsbedarf, so der CDU-Politiker. „Nur weil es vermeintlich billiger ist, mache ich jetzt eine Leichentuchbestattung zum Beispiel – das wird es mit uns nicht geben.“

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat eine Aufhebung des Sargzwangs vorgeschlagen. Künftig soll eine Bestattung in Tüchern möglich sein. Den Friedhofsträgern soll aber in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden.

Bereits beschlossen haben die Christdemokraten auf ihrer Klausurtagung, dass eine Bestattungspflicht von sogenannten Sternenkindern gesetzlich geregelt werden soll. So werden Babys bezeichnet, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Sie sollen verpflichtend von den Einrichtungen zu bestatten sein, in der die Geburt stattfand, sofern kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. In vielen Einrichtungen ist dies bereits Praxis.

Offen ist die CDU außerdem für einen Vorschlag der Liberalen, dass ein kleiner Teil der Asche genutzt werden darf, um daraus ein Schmuckstück wie einen Diamanten oder ein Amulett herzustellen. Die FDP-Fraktion plädierte zuletzt auch für die Ermöglichung einer sogenannten Reerdigung. Bei dieser Form der Erdbestattung soll sich der tote Körper in einem sargähnlichen Behältnis innerhalb von 40 Tagen in Humus verwandeln. Auch das will die Koalition laut Krull noch beraten.

Eigentlich sollte die Reform in diesem Jahr in Kraft treten. Krull stellte nun Anfang 2025 als Start in Aussicht. Künftig soll außerdem eine zweite Leichenschau vor jeder Bestattung durchgeführt werden, also auch bei Erdbestattungen. Deren Anteil ist in Sachsen-Anhalt zuletzt auf unter zehn Prozent gesunken. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau bereits gesetzlich vorgeschrieben. (dpa, iQ)