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Nordrhein-Westfalen

Mehr als hundert Hassbotschaften an Moscheen per Lieferdienst verschickt

Die Hassbotschaften an Moscheen in NRW sind weiter verbreitet als bisher bekannt: Unbekannte bestellen im Namen der Moscheen und platzieren auf Kassenzetteln rechte Hassparolen. Das LKA zählt mehr als hundert Fälle.

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02
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© shutterstock, bearbeitet by iQ

Rechtsextreme Hassparolen per Lieferdienst: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen ermittelt inzwischen in mehreren Hundert Fällen, in denen Unbekannte Moscheen per Kassenzettel eines Lieferdienstes volksverhetzende Botschaften übermittelt haben. Insgesamt sei landesweit eine mittlere dreistellige Anzahl solcher Taten bekannt geworden, teilte das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit ist das Ausmaß der perfiden Hetze deutlich größer als bislang bekannt. Auch der WDR berichtete.

Öffentlich geworden waren etwa Anfang des Monats mehrere Vorfälle in Bielefeld, die „WAZ“ machte in dieser Woche einen Fall aus Essen publik. Die Zeitung berichtete dabei auch von Vorfällen in Münster, Osnabrück und Gelsenkirchen. Das Vorgehen der Täter ist überall gleich: Online wird Essen im Namen einer Moscheegemeinde an deren Adresse bestellt. Im Feld für Anmerkungen lassen die Täter ihrem rechtsextremen Hass freien Lauf.  

Laut Polizei Bielefeld seien auf diese Weise verschiedene Lieferdienste benutzt worden. In einigen Fällen war es gar nicht erst zur Zustellung gekommen, weil die Botschaften früh genug auffielen. Lieferando als großer betroffener Lieferdienst sprach auf Anfrage von einem neuen und vollkommen inakzeptablen Phänomen. „Wir haben den Besteller umgehend gesperrt, weitere Schritte eingeleitet und unterstützen die Ermittlungen“, hieß es. 

Ermittlungen von Tatverdächtigen dauern an

Doch was wird getan, um die unappetitlichen Hassbotschaften einzudämmen: „Derzeit werden Möglichkeiten erörtert, den in Rede stehenden Straftaten effektiv zu begegnen“, hieß es dazu weiter aus dem Landeskriminalamt. Dabei seien kriminalpolizeiliche IT-Fachleute sowie Verantwortliche des jeweiligen Lieferdienstes eingebunden. Die Frage, ob die Ermittler von einem gemeinsamen Urheber ausgehen, sei dabei Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Auch zum näheren Vorgehen, etwa zur Frage, ob die IP-Adressen bei den Bestellungen verschleiert werden, oder ob schon konkrete Tatverdächtige im Visier der Polizei seien, machte das Landeskriminalamt unter Verweis auf die laufenden Verfahren keine Angaben.  

Die Ermittlungen selbst obliegen jeweils dem Staatsschutz der Polizeibehörden, in denen die Taten festgestellt wurden. Man sei mit „anderen Polizeidienststellen in NRW im Austausch“, hieß es dazu etwa aus Bielefeld. (dpa, iQ)