Vier Jahre ist der rassistische Anschlag von Hanau nun her. Hat der Staat ausreichende Konsequenzen gezogen? Die Antidiskriminierungsbeauftragte übt deutliche Kritik.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat Deutschland zum vierten Jahrestag des rassistischen Anschlags von Hanau schwere Vorwürfe zum Umgang mit Hinterbliebenen und Betroffenen gemacht. „Staat und Behörden in unserem Land haben die Pflicht, nach einem Anschlag wie in Hanau Konsequenzen zu ziehen, damit sich solche Taten nicht wiederholen“, sagte Ataman der Funke Mediengruppe (Online Sonntag, Print Montag).
„Leider muss man sagen: Deutschland hat darin bisher versagt.“ In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.
Ataman zufolge fühlen sich viele Betroffene und Angehörige des Anschlags von Staat und Behörden alleine gelassen. So gebe es für dokumentierte Polizeifehler noch immer keine offizielle Entschuldigung des hessischen Innenministers. Ein Mahnmal für die Opfer auf dem zentralen Marktplatz fehle. Angehörige würden noch immer vom Vater des Täters drangsaliert.
Besonders enttäusche sie, dass das Demokratiefördergesetz – „ein zentrales Instrument zur Extremismusprävention“ – verschleppt werde. „Es ist ein Armutszeugnis, dass die FDP es blockiert und als angeblich linkes Ideologieprojekt verhetzt.“
Das Demokratiefördergesetz soll Vereine und Organisationen, die sich für die Stärkung der Demokratie und die Prävention von Extremismus einsetzen, mit einer besseren finanziellen Grundlage ausstatten. Ataman wies zudem auf den Zusammenhang zwischen migrationsfeindlichen Debatten und Rassismus hin. „Man kann kritische Migrationsdebatten führen, ohne Muslime und Migranten zu Sündenböcken für die Probleme im Land zu erklären. Trotzdem geschieht genau das immer wieder.“ (dpa, iQ)