Eine Muslimin hatte sich als Luftsicherheitsassistentin beworben und wurde wegen ihrem Kopftuch abgelehnt. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung – und bekam Recht.
Eine Muslimin hatte sich als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben und wurde wegen ihrem Kopftuch abgelehnt. Daraufhin wandte sich Dilara T. (52) an die Antidiskriminierungsstelle „Amira“ und reichte Klage beim Arbeitsgericht wegen Diskriminierung ein. Sie bekam recht und erhält jetzt eine Entschädigung, berichtete NDR.
Das Argument für die Ablehnung sei laut Sicherheitsfirma ein neutraler Auftritt von Luftsicherheitsassistenten. Bei der Bundespolizei gelte auch ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Doch laut Gericht gebe es solch ein Verbot nicht. Ob es für den Job entscheidend ist, sei ebenso fragwürdig.
Dilara T. freut sich über die gerichtliche Entscheidung. Der Sieg vor Gericht soll Frauen nun Mut machen, die tagtäglich Diskriminierung ausgesetzt sind und ähnliche Erfahrungen erlebt haben. Noch im Oktober letzten Jahres hat eine junge Muslimin aus Düsseldorf sich bei einer Eventagentur beworben und wird aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt.
Die Agentur hätte „keinen einzigen Job“ für sie, wo sie mit ihrem Kopftuch einarbeiten könnte. Die Mitteilung der Eventagentur sorgte für Entsetzen bei anderen Bewerbern.