Am Montag beginnt der Monat Ramadan. Das Fasten in diesem Monat ist eine der fünf Säulen des Islams. IslamiQ beantwortet die häufig gestellten Fragen zum Fasten im Ramadan.
Antwort: Das Fasten im Monat Ramadan ist eine der fünf Säulen des Islams und somit Pflicht für jeden erwachsenen und gesunden Muslim. Das Fastengebot steht im Koran folgendermaßen: „O ihr, die ihr glaubt!“ Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorge¬schrieben war, die vor euch waren – vielleicht seid ihr ja gottesfürchtig.“ (Sure Bakara, 2:183) Das Fasten ist also ein Zeichen der Verbundenheit des Gläubigen zu seinem Schöpfer.
Der Ramadan als eine Zeit der besonderen Spiritualität ermöglicht den Muslimen körperliche und seelische Reinigung. Mit dem bewussten Verzicht auf ganz natürliche Bedürfnisse, wie das Essen, Trinken und eheliche Intimität soll der Mensch seinen Blick auf das Wesent¬liche im Leben lenken, in sich gehen, reflektieren und seinem Schöpfer näher kommen.
Antwort: Prinzipiell ist lediglich das Fasten im Monat Ramadan eine Pflicht. Ist man im Ramadan aus bestimmten Gründen entschuldigt, gilt es als Pflicht, die versäumten Tage nachzuholen.
Antwort: Nein. Passiert es versehentlich, ist man entschuldigt und kann das Fasten weiterführen.
Antwort: Ja, es ist erlaubt, beim Fasten zu duschen oder zu baden. Man sollte jedoch darauf achten, nicht unnötig Wasser zu verschlucken.
Antwort: Das Fasten ist für alle erwachsenen und gesunden Muslime vorgesehen. Ausgenommen sind solche, die an Altersschwäche leiden sowie Kranke und Reisende, schwangere und stillende Frauen, Wöchnerinnen und Frauen, die ihre Monatsperiode haben. Diese sind zur Erleichterung von der Fastenpflicht befreit, sollen dies jedoch nach dem Ramadan nachholen.
Antwort: Man kann sich nach dem Sahûr (Mahlzeit in der Frühe) die Zähne mit Zahnpasta putzen. Es ist auch nicht schlimm, wenn man mit Beginn des Fastens noch den Geschmack im Mund hat. Da aber die Wahrscheinlichkeit groß ist, etwas von der Zahnpasta zu verschlucken, sollte man während des Fastens darauf verzichten.
Antwort: Das passiert auf natürliche Weise und macht das Fasten nicht ungültig. Wenn man jedoch bewusst den Speichel im Mund sammelt, um ihn dann zu schlucken, so wird dies als verpönt (makrûh) erachtet. Deshalb sollte man dies unterlassen.
Antwort: Nein. Abgesehen von dem Fasten im Monat Ramadan ist es nur Pflicht, die versäumten Tage nachzuholen. Mit dem Ende des Ramadans beginnt der Monat Schawwal. Es wird empfohlen, sechs Tage in diesem Monat zu fasten. Vorzüglich und praktisch ist, die sechs Tage hintereinander zu fasten.
Antwort: Nein. Sehr alte und kranke Menschen sind entschuldigt und müssen die verpassten Tage nicht nachfasten. Es ist jedoch vorgesehen, für jeden verpassten Tag eine Spende (Fidya) zu tätigen, um einen Bedürftigen zu versorgen.
Antwort: Wenn dadurch keine Flüssigkeit in die Speiseröhre gelangt, darf man aus gesundheitlichen Gründen Nasenspray verwenden.
Antwort: Die Fitra ist eine für Muslime verpflichtende Abgabe. Sie ist eine Spende, die nur im Ramadan an bedürftige Menschen gezahlt wird. So klein der Betrag der Fitra auch sein mag, seine gesellschaftliche Funktion ist sehr groß. Denn sie bietet die Gelegenheit, die Festtage auch für die ärmeren Menschen der Gemeinschaft zu Tagen der Freude zu machen. Neben der Fitra wird im Ramadan traditionell auch die Zakat sowie andere Spenden entrichtet.
Üblicherweise wird die Fitra in den ersten Wochen des Ramadans gespendet. Sie sollte jedoch spätestens bis zum Ramadanfest abgegeben werden, da sie danach nur noch als eine einfache Spende gilt. Für die Fitra entfällt je nach Ort ein bestimmter Betrag. In Deutschland liegt dieser derzeit bei etwa 6-15 €.