Das Bundesinnenministerium will den Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ (UEM) nach einer Gerichtsentscheidung so nicht mehr verbreiten. Zwei Kritiker sahen sich diffamiert.
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hat das Bundesinnenministerium den umstrittenen Bericht zur Muslimfeindlichkeit von seiner Internetseite genommen. Derzeit werde geprüft, „ob und wie der Bericht den Vorgaben des OVG entsprechend wieder veröffentlicht werden kann“, teilte ein Ministeriumssprecher am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Zuvor hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) über den Vorgang berichtet.
Im Streit um die Veröffentlichung von Äußerungen des Publizisten Henryk M. Broder hatte das Gericht kürzlich entschieden, dass das Innenministerium die beanstandeten Passagen von seiner Homepage entfernen muss. In dem Bericht, der das offizielle Logo des Ministeriums trug, war Broder vorgeworfen worden, Muslime in einem seiner Artikel pauschal „dämonisiert“ zu haben, wogegen sich der Autor juristisch wehrte.
Der Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) war vom Innenministerium nach dem rassistischen Anschlag von Hanau ins Leben gerufen worden und hatte im Juni des vergangenen Jahres seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Darin kamen die Autoren zu dem Ergebnis, dass Feindlichkeit gegenüber Muslimen und dem Islam in Deutschland weit verbreitet sei. Die Mitautorin der Studie Saba-Nur Cheema zeigt sich nach der Entscheidung empört. Aufgrund eines einzigen Satzes zieht das BMI den 400-seitigen Bericht zu Muslimfeindlichkeit zurück. Vier Jahre Arbeit für nichts… Nancy Faeser scheint das Thema #Muslimfeindlichkeit nicht wichtig zu sein“, schreibt sie auf der Plattform X.
Der rbb-Recherche zufolge fühlen sich neben Broder auch andere namentlich genannten Autoren zu Unrecht in die Nähe von Muslimfeindlichkeit gerückt. So beklagte die Bloggerin und Islamkritikerin Sigrid Herrmann, allein die Erwähnung in einem offiziellen Bericht des Bundesinnenministeriums schade ihr massiv in ihrer Berufsausübung. (dpa, iQ)